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Frage geschrieben am 26.10.2011 13:33:41

Kauf im Internet - Vorkasse - keine Lieferung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 755
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 183 weitere Antworten zum Thema Kauf.
Am 27.08.2011 kaufte ich bei www.*****de per Vorkasse eine elektrische Fußbodenheizung für 767 €. Nach der Überweisung des Kaufpreises hörte ich lange nichts. Erst auf mehrmaliges Nachstoßen (per E-mail und Fax) wurde mir per E-mail als verbindlichen Liefertermin der 08.10. mitgeteilt. Der Termin verging und ich mahnte die Firma wieder, dass doch die Lieferung noch aussteht. Jetzt wird auch auf Schriftverkehr nicht mehr reagiert, tel. habe ich noch nie jemanden direkt erreicht.
Was soll bzw. kann ich noch tun, um wenigstens mein Geld zurück zubekommen?
Ich kann nur alle vor der Firma: www.*****.de warnen!


Antwort geschrieben am 26.10.2011 14:06:08
Rechtsanwalt Jörg Salzwedel
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht, Internet und Computerrecht, Erbrecht
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Da es sich scheinbar um eine betrügerische Firma handelt, sollten Sie nicht weiter auf die Lieferung bestehen, sondern jetzt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückzahlungsklage schaffen.

Sie sollten daher schriftlich mit Einschreiben und Rückschein den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und den Kaufpreis innerhalb einer Frist von 10 Tagen zurückfordern.

Sollte diese Frist verstreichen, empfehle ich entweder ein weiteres Schreiben eines Rechtsanwaltes oder gleich mit dem Mahnverfahren zu beginnen.

Fall Sie dafür Unterstützung brauchen sollten, ist Ihnen meine Kanzlei gerne behilflich.

Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.

Mit freundlichen Grüßen

Salzwedel
Rechtsanwalt

kanzlei-salzwedel@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de

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