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Frage geschrieben am 25.05.2009 14:00:48

Kauf einer Spielkonsole in Internet-Forum - Bezahlung erfolgt, Lieferung nicht. Was t

Rechtsgebiet: Internetauktionen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1499
Moin!

Ich habe in einem Forum mit angeschlossenem Marktplatz eine Spielkonsole im Wert von 270€ gekauft, mich mit dem Verkäufer über Forumsnachrichten und E-Mail über die Modalitäten geeinigt und dann per Überweisung bezahlt.

Eine Lieferung fand jedoch nie statt, und an Verkäuferinformationen besitze ich nur die Bankverbindung, E-Mail und seine Telefonnummern, keine Adresse, die man mahnen könnte.

Per Forumsnachricht und E-Mail habe ich mehrmals die Lieferung angemahnt, angeblich ist das Paket bereits geliefert worden, ein Einschreiben mit der Kopie des Nachforschungsantrags ist auch seit nunmehr 10 Tagen an mich unterwegs.

Eine Anzeige über das Online-Portal des Bundeslandes des Verkäufers habe ich aufgegeben, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das der korrekte oder vielversprechendste Weg ist/war.

Für Beantwortung und Hilfe danke ich schon jetzt! :-)


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 25.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 25.05.2009 14:29:16
Rechtsanwalt LL.M. Christian Mauritz
Eckener Straße 29, 40468 Düsseldorf, Tel: 0211 5866630, Fax: 0211 58666315
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Die von Ihnen vorgenommene Erstattung einer Strafanzeige ist vermutlich in der Tat die Vorgehensweise, die den meisten Erfolg verspricht. Die strafverfolgenden Behörden können vom Betreiber des Forums Auskunft verlangen über die bzgl. des Verkäufers gespeicherten Informationen. Ihnen als Privatperson steht ein solcher Auskunftsanspruch grds. nicht zu, da der Forenbetreiber solche Auskünfte unter Hinweis auf das Datenschutzrecht verweigern kann.

Sollte der Verkäufer im Rahmen der Registrierung seine tatsächliche Adresse angegeben haben (sofern dies für die Registrierung überhaupt notwendig war), sollte sich seine Identität bzw. Anschrift so vergleichsweise schnell ermitteln lassen. Aber auch wenn nur seine IP Adresse bekannt ist, lässt sich so sein Provider und über diesen letztlich die entscheidenden personenbezogenen Daten, wie eben die Anschrift, ermitteln.

Sind durch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren die vollständigen Daten vollständig bekannt geworden, lässt sich anschließend auch das "normale" zivilrechtliche Verfahren durchführen; also ggf. Beantragung eines Mahnbescheids bzw. Klage auf Lieferung der Konsole oder aber Rückerstattung des Kaufpreises.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

Christian Mauritz, LL.M.
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