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Kauf bei Ebay - Verkäufer weigert sich zu liefern


09.01.2005 16:47 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von




...da ihr angeblich beim Einstellen ein Fehler unterlief. Sie sagt, dass sie versehentlich 1 Euro Startpreis angab, obwohl sie 300 euro sofortkaufen angeben wollte. Die Auktion lief 10 Tage, ich wurde weder nach der Auktion, noch Tage später vom Vk unterrichtet. Nun droht sie mit ihrem Anwalt.

ORIGINALREAKTION DES VK IN DER ERSTEN MAIL: "Ich würde mich gerne mit freuen aber für mich war die Auktion eine Katastrophe.Nur auf Grund eines Irrtum ist es zu dieser Auktion gekommen, denn ich biete meine Artikel normalerweise in meinem Shop an,den mir ein Freund installiert hat.Eigentlich sollten die Matratzen als Shopartikel zum sofortkauf&neu=Festpreis zum Kauf stehen.Bei meinem ersten Versuch selbst Artikel in meinen Shop einzustellen ist es mir nun passiert,das ich das falsche Format gewählt habe.Die sofortkauf-Option in einer normalen Auktion verliert wohl ihre Güligkeit,sobald ein Gebot vorliegt.So konnten die Matratzen für einen sehr geringen Preis ersteigert werden.Da es sich um Neuwahre handelt,die ab Werk verschickt wird,muß ich selbst je nach Ausführung 338,- bzw.312,- € bezahlen.Ein Verlust,den ich unmöglich tragen kann.Ich habe mein Geschäft erst kürzlich angefangen und kann das unmöglich verkraften.Mir ist klar,das das meiner Beweretung nich gerade gut tut,aber ich bitte Sie mir irgendwie entgegen zu kommen.Ich weis,das es für mich die Möglichkeit gibt wegen Irrtum den Kauf anzufechten,aber ich denke doch das wir uns irgend wie einigen können."
Sie wollte, dass ich wesentlich mehr als den Auktionspreis von insgesamt ca 80 Euro zahlen...ist der erreichte Auktionspreis nicht relevant - ist ihre Feilscherei rechtens?
Erst jetzt, da ich nach der Versandabwicklung fragte, sagte sie mir, dass die ware viel zu günstig versteigert wurde, ihr dadurch ein großer, finanzieller schaden entstünde und er den Kauf anfechten wolle es handelt sich um zwei neue matratzen im gesamtwert von ca. 600 Euro, die ich für ca 80 euro ersteigert habe...wer kann mir helfen? habe ich keine Rechte? Da ich nach wie vor auf die Lieferung der Ware bestand, droht VK nun mit Anwalt (aus der Verwandtschaft)...das ist ziemlich mies..ich bin Studentin und kann mir hohe Anwaltskosten nun wirklich nicht leisten..

Welche Paragraphen kann ich in einem Antwortschreiben zitieren, was kann ich antworten? Welche Chancen habe ich bei einem eventuellen Prozess?

Bitte helfen Sie mir.


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 489 weitere Antworten zum Thema:
Ebay Kauf Verkäufer liefern
Antwort vom
09.01.2005 | 17:07
Sehr geehrte Ratsuchende,

wie die Verkäuferin selbst schon eingesehen hat, ist zwischen Ihnen ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen, aus dem der Verkäufer zur Lieferung zum Zuschlagspreis zu liefern verpflichtet ist. Ebenso hat sie richtig erkannt, dass Sie nur durch Anfechtung aus dem Vertrag wieder herauskommt.
Sie sind jedenfalls nicht verpflichtet, sich auf die Abnahme gegen Zahlung eines höheren Preises einzulassen.

Was die Einschaltung eines Anwalts angeht, brauchen Sie sich um Kosten keine Gedanken zu machen. Mit den gegnerischen Anwaltskosten haben Sie nichts zu tun; die muss der Verkäufer selber tragen, da ja kein Anspruch gegen Sie geltend gemacht wird.

Fordern Sie daher weiter zur Lieferung auf. Unabhängig davon, ob die Gegenseite nun den Vertrag wirksam anficht oder Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen, nach Androhung des Rücktritts unter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, gilt folgendes:

Der Verkäufer macht sich Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig.
Wird wirksam angefochten, so müssen Ihnen zumindest Ihre ggf. entstandenen Kosten ersetzt werden.
Wenn Sie die Lieferung unter Fristsetzung anmahnen und es erfolgt keine Lieferung, so haben Sie ein Recht, sich die Matratzen anderweitig zu kaufen und die Kosten hierfür vom Verkäufer ersetzt zu verlangen. Angesichts der bisherigen Haltung des Verkäufers würden Sie dann aber wohl Ihrerseits nicht ohne Anwalt weiterkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt