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Frage geschrieben am 27.09.2006 10:46:00

Kauf Neubauwohnung, erhöhung MwST

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1964
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 183 weitere Antworten zum Thema Kauf.
Wir möchten und eine Neubauwohunung kaufen.
Baubeginn ist für Anfang November dieses Jahr vorgesehen, Fertigstellung ca. September 2007.
Die Wohnung wäre ein echtes Schnäppchen, da der Bauträger einen (falschen) günstigeren Preis angegeben hat, den er uns allerdings gewähren würde.
Im vorliegenden Kaufvertrag heißt es, dass es sich um eine Festpreis handelt, vorbehaltlich:

"Ändert sich nach Vertragsabschluss der Mehrwertsteuersatz auf mehr als 16 %, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die dadurch verursachten Mehrkosten dem Erwerber zusätzlich in Rechnung zu stellen, im Hinblick auf § 309 BGB jedoch nur für die später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbrachten Lieferungen oder Leistungen. Im übrigen ist in der Vergütung die gesetzlich vorgeschriebene MwST von 16% bzw. 7% enthalten."

Bei Bekannten wurde dieser Satz gestrichen bzw. die Erhöhung nicht auf sie abgewälzt, Fertigstellung ist dort ebenfalls 2007.

Meine Fragen:

In einem jetzt erst zum Bau kommenden Objekt sollte der Kaufpreis doch bereits mit den 19 % kalkuliert sein, die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist ja hinreichend bekannt?
Sollte ein Vertrag von einer Privatperson akzeptiert werden, in dem diese Klausel steht? Wir würden diese Erhöhung ja auf alle tragen, da die Fertigstellung erst 2007 sein wird und sich somit im Zweifel ein Fass ohne Boden auftut.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 27.9.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 27.09.2006 12:11:24
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Eiermarkt 2, 30938 Burgwedel, Tel: 05139 - 9 70 333 4, Fax: 05139 - 9 70 333 5
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Zur Lösung:

Da ich derzeit selber Bauherr bin, kann ich Ihre Fragen gut nachvollziehen. Leider gehen Sie aber von einem unzutreffenden Ansatz aus. Der Bauträger kalkuliert mitnichten bereits mit der höheren MwSt. Die dort vereinbarten Preise sind immer Nettopreise zzgl. der aktuellen MWST. Dabei handelt es sich auch um eine übliche Regelung, da der Bauträger den höheren Steuersatz auch an das FA weitergeben muss. Ob Sie dies akzeptieren, ist Verhandlungssache. Ich würde dies nicht akzeptieren.

Da Bauträger immer nach Bauabschnitten abrechnen, ist es möglich die Mehrwertsteuererhöhung bei baldigem Baubeginn teilweise abzufedern, da für die fertiggestellten Gewerke bei Bezahlung in 2006 auch noch der alte MWst-Satz anfällt. Natürlich steht es Ihnen auch frei, was durchaus verhandelbar ist, die höhere Mwst. (jedenfalls für die Wohnung selbst) an den Bauträger abzugeben. Leider dürfte es dafür natürlich nach Vertragsschluss, wenn ich den Sachverhalt dort richtig verstehe, zu spät sein. Abschließend: Sicherheitshalber sollte die Tragung der MwSt-Erhöhung ausdrücklich vom Bauträger zugesichert werden!

Für Rückfragen stehe ich natürlich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere, dringend zu empfehlende Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!


Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann


Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)


Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!

Hans-Christoph Hellmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht

Hellmann & Pätsch Rechtsanwälte
www.hellmannundpaetsch.de
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mail@hellmannundpaetsch.de
05139/9703334

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