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Kauf ETW / Lastenfreistellung wg. verlorenem Grundschuldbrief


06.03.2013 08:37 |
Preis: 80,00 € |

Grundstücke


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gunnar Wessel




Ich plane den Kauf einer ETW in Berlin. Der Grundschuldbrief für das Objekt (Abt. III, Nr. 1 und 2) ist verloren gegangen. Das Aufgebotsverfahren läuft seit Anfang 2012, Ausschlussurteil liegt nur für Abt. III, Nr. 1 vor. Für Abt. III Nr. 2 liegt eine Freistellungserklärung der Commerzbank AG vor, die im Rahmen des Kaufs durch den aktuellen Verkäufer vom Vorbesitzer erstellt worden ist.

offene Punkte:

1.) Risikoeinschätzung und Zeitrahmen für weiteres Ausschlussurteil
2.) Bezieht sich Freistellungserklärung nur auf den Kauf Vorbesitzer ./. aktueller Besitzer oder auch alle weiteren Verkäufe des Objekts?
3.) Lösungsansätze für Kaufvertrag / weiteres Vorgehen?

Schriftverkehr Commerzbank bzw. Freistellungserklärung Commerzbank (insgesamt 4 Seiten) wird zugemailt.

Einsatz editiert am 06.03.2013 10:28:15
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 19 weitere Antworten zum Thema:
Kauf
06.03.2013 | 10:40

Antwort

von

Rechtsanwalt Gunnar Wessel
18 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

bitte senden Sie mir den Schriftverkehr und die Freistellungserklärung per E-Mail direkt zu! Hilfreich zur Prüfung und Beantwortung Ihrer Fragen wären auch das bereits ergangene Ausschlussurteil und ein aktueller Grundbuchauszug.

Mit freundlichen Grüßen,


Rechtsanwalt Gunnar Wessel
Anwaltskanzlei Wessel & Tirschmann
Lange Straße 12
17489 Greifswald

Tel.: 03834 / 799230
Fax: 03834 / 799232

Mail: wessel@wt-anwaelte.de
Internet: www.wt-anwaelte.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gunnar Wessel
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