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Frage geschrieben am 01.11.2004 12:12:00

Katze in Nachbars Garten

Rechtsgebiet: Nachbarschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 13018
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 22 weitere Antworten zum Thema Garten.
Seit 6 Wochen haben wir nunmehr eine vier Monate alte Hauskatze.
Unsere Katze wird zur Zeit Nachts in unserem Gartenhaus eingesperrt, wo Sie auch eine Katzentoilette hat. Am Tage hat sie die Möglichkeit (sofern jemand im Haus ist) sich im Garten oder im Wohnhaus aufzuhalten. Im Keller unseres Hauses befindet sich ebf. ein weitere Katzentoilette.
Wir wohnen (in einem Reihenhaus) in einem Düsseldorfer Stadtteil mit ländlichem Einschlag (mit vielen landwirtschaftlichen Betrieben)und angrenzenden Feldern.

Unser Grundstück ist durch einen Maschendrahtzaun vom Nachbarn abgetrennt. Die Terassen sind durch eine Mauer (ca.180 cm hoch) getrennt.

Nun wurden wir vom Anwalt unserer Nachbarn schriftlich aufgefordert, den Gartenzaun am unteren Rand und an den Seiten so zu verschließen, dass unsere Katze nicht mehr in den Garten der Nachbarn gelangen kann. Des Weiteren sollen wir auf, oder an der Mauer eine Vorrichtung anbringen, die dies ebf. verhindert.

Als Begründung wurde angegeben, dass unsere Katze sich fortwährend auf dem Grundstück unserer Nachbarn aufhält, dort kotet, durch die Beete läuft und ihre Haare dort zurück lässt, gegen die unser Nachbarin allergisch sei.

Zu diesen Maßnahmen wären wir laut § 1004 BGB verpflichtet, damit die Störungen des Eigentums unserer Nachbarn vermieden werden. Zur Durchführung der o.g. Maßnahmen wurde uns eine Frist von 12 Tagen gesetzt, ansonsten würden gerichtliche Schritte gegen uns eingeleitet.

Fragen:
1. Sind wir verpflichtet unseren Garten so abzuschließen, dass unsere Katze nicht mehr in den Garten unserer Nachbarn gelangen kann?
2. Müssen unsere Nacbarn dulden, dass unsere Katze sich gelegentlich auf ihrem Grundstück aufhält?
3. Welche gerichtlichen Schritte können ggf. gegen uns eingeleitet werden, wenn wir die Frist verstreichen lassen?


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 1.11.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 01.11.2004 12:31:12
Sehr geehrte Ratsuchende, welche Duldungspflichten den Nachbarn treffen und welche Rechte er aus § 1004 BGB (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruc............

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