Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 28 weitere Antworten zum Thema Schaden.
Zahlt meine Vollkaskoversicherung für die Behebung eines Lack- und Blechschadens, der ohne Fremdeinwirkung durch Unachtsamkeit an der Ausfahrt des eigenen Grundstücks verursacht wurde? Ich schrammte an einem Pfosten entlang.Antwort geschrieben am 04.05.2011 15:57:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
vorbehaltlich einer konkreten Prüfung Ihres Versicherungsvertrages wird Ihre Vollkaskoversicherung den selbstverschuldeten Schaden an Ihrem Fahrzeug erstatten.
Die Erstattung solcher Schäden gehört zum typischen Leistungskatalog einer Vollkaskoversicherung.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwartmann direkt

