Frage geschrieben am 07.03.2010 12:57:03
Kasko ja oder nein?
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 969ich hatte am 15.02.10 einen unverschuldeten Auto Unfall. Ich habe 1 Tag später ein gutachten machen lassen und bin auch sofort zu meinen Anwalt gegangen.
Mein Anwalt sagte mir direkt das ich nicht meine Versicherung in Anspruch nehmen darf da ich ja nicht schuld bin. Der Unfallverursacher ist bei der Kravag versichert und nach dem ich ein wenig recherchiert habe, habe ich nur negatives gehört was die Regulierungs Dauer betrifft. Ich hatte mein wagen vollkasko versichert ohne sb, der wagen ist ein totalschaden. Ich bin auf ein Auto angewiesen ( 4 Kinder ). Es wurde jetzt eine Frist bis zum 15.03 gesetzt nur bezweifel ich nach dem schlechten Feedback der kravag das die bis dahin regulieren. Ist es dann ratsam meine Kasko in Anspruch zu nehmen? Ich meine müssen die überhaupt zahlen? Der wagen ist schon abgemeldet und ich habe angst das meine Versicherung nachher sagt das es zu spät ist.
Antwort geschrieben am 07.03.2010 13:14:36 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl
Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg, Tel: 0941/5841523, Fax: 0941/5841522
Fachanwalt Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrszivilrecht, Immobilienrecht, Kapitalanlagenrecht
Bewertungen: 115
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme Ihrer Kaskoversicherung stellt sich für den Anwalt immer die Frage, ob der Schaden gemeldet werden soll. Er sollte immer dann gemeldet werden, wenn es sich um einen erheblichen Sachschaden handelt und der Mandant nicht in der Lage ist, ohne Weiteres die Kosten für eine Reparatur vorzustrecken (und auch keine andere Finanzierungsmöglichkeit in Betracht kommt) oder wenn die Haftungslage ergibt, dass den Mandanten eine Teilschuld am Verkehrsunfall trifft.
In Ihrem Fall besteht wohl ein dringender Mobilitätsbedarf und Sie sind nicht in der Lage die Reparaturkosten vorzuschießen. Dies spricht dafür die eigene Kasko in Anspruch zu nehmen.
Für Sie hat die Inanspruchnahme der Kasko auch folgenden Vorteil:
Lehnt die gegnerische Haftpflichtversicherung KRAVAG eine Regulierung teilweise oder vollständig ab, soll jedoch Ihr Fahrzeug gleichwohl repariert werden, kann über die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung eine Vorfinanzierung der Reparatur erreicht werden.
ABER:
Sie müssen bei der Inanspruchnahme Ihrer Kasko an eine mögliche Selbstbeteiligung und an eine drohende Höherstufung denken.
Jedoch sind regelmäßig die Kaskoversicherungen bereit, eine zeitnahe Rückzahlung der Versicherungsleistung zu akzeptieren und auf eine Höherstufung in der Kaskoversicherung zu verzichten.
Gerade in Ihrem Falle würde sich ein Gespräch mit Ihrer Kaskoversicherung anbieten, ob hier nicht genau so vorgegangen werden kann, da Sie ja recht dringend auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.03.2010 13:22:41
Verhält es sich bei einem totalschaden gleich?
mfg Cindy Jorck
Verhält es sich bei einem totalschaden gleich?
mfg Cindy Jorck
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.03.2010 14:42:10
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Gesagte gilt natürlich auch für einen Totalschaden. Es ergeben sich lediglich Unterschiede bei der Bezifferung des Schadens. Geltend gemacht wird hier der Zeitwert Ihres Fahrzeugs.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Gesagte gilt natürlich auch für einen Totalschaden. Es ergeben sich lediglich Unterschiede bei der Bezifferung des Schadens. Geltend gemacht wird hier der Zeitwert Ihres Fahrzeugs.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort gedient zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
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