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Frage geschrieben am 02.09.2007 15:23:00

Kartenlegerin

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3136
Ich habe bei einer Kartenlegerin eine schwarzmagie befreiung
bestellt und 650 Euro dafür bezahlt, als sie mein Geld hatte,
kannte mich diese Person auf einmal nicht mehr, besteht für mich die Möglichkeit mein Geld zurück zu erhalten?


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Diese Antwort ist vom 2.9.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 02.09.2007 17:06:22
Rechtsanwalt Sebastian Stark
Hindenburgstrasse 15, 78467 Konstanz, Tel: 07531 / 3622173, Fax: 07531 / 3622174
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst besteht grds. die Möglickeit ihr Geld im Sinne der Verletzung einer Leistungspflicht zurückzufordern. Hierbei ist es allerdings erforderlich, dass Sie für Ihr Geld keine Gegenleistung erhalten haben. Die Kartenlegerin dürfte für die 650.- € keine Tätigkeit entfaltet haben, oder zumindest nicht die vertraglich geschuldete. Es stellt sich hierbei insbesondere die schwierige rechtliche Frage, um welche Art von Vertrag es sich bei der Befreiung von schwarzer Magie handelt. Handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag, einen Dienstvertrag oder einen Auftrag? Um die rechtliche Einordnung genau vornehmen zu können, müssten Sie Ihrem Anwalt genau beschreiben, was bei der Befreiung von schwarzer Magie geschieht und was Sie im Endeffekt für Ihre 650.- € bekommen wollten. Je nach Vertragstyp ist eine Rückforderung Ihrer 650.-€ mehr oder minder schwierig, grds. aber machbar.

Um ein Mahnverfahren oder ein gerichtliches Verfahren gegen die Kartenlegerin einzuleiten, wäre es allerdings noch erforderlich dass Sie die Anschrift sowie den Namen der Dame kennen.

Ich hoffe Ihnen Ihre Frage zur Zufriedenheit beantwortet zu haben

mit freundlichen Grüssen

Sebastian Stark, Rechtsanwalt

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