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Frage geschrieben am 23.03.2011 22:42:05

Kartellrechtliche Probleme Kosten

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 759
Wir betreiben ein Einzelhandelsgeschäft und einen Großhandel in Deutschland.
Wir haben Probleme mit einem Lieferanten in Deutschland .
Für die Produkte , die er uns liefert , hat er ein Alleinvetriebsrecht für Deutschland vom Hersteller ausserhalb Europas.
Seine Produkte sind für unsere Exsistenz wichtig und Großhändler im europäischen Ausland weigern sich mit Hinweis auf Gebietsschutz , die Produkte zu uns nach Deutschland zu liefern.
Wir sind jetzt vom deutschen Lieferanten mit einer Liefersperre belegt worden, weil wir uns weigern, die vom Importeur viel zu hohen Preise zu verlangen.
Sein Vorgehen verstößt offensichtlich gegen Kartellrecht.
wir haben Beweise dafür, können uns einen Prozess aber finanziell nicht leisten.
Jetzt haben wir gehört, dass eine Anzeige beim Kartellamt kostenlos wäre.
Welche Kosten kann ein Anwalt in Rechnung stellen, der vor einer Anzeige beim Kartellamt für uns als Schlichter tätig werden könnte ?


Antwort geschrieben am 23.03.2011 22:52:49
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Maßgebend für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren ist der Gegegenstands- oder Streitwert. Dieser bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse. Der Gegegenstandswert kann hier bei dem getätigten Jahresumsatz mit Lieferanten liegen.

Der Streitwert bestimmt danach die Anwaltskosten wie nachfolgend beispielhaft ausgeführt:

EUR 10.000 Anwaltskosten EUR 775,64 inkl. USt.
EUR 20.000 Anwaltskosten EUR 1.023,16 inkl. USt.
EUR 50.000 Anwaltskosten EUR 1.641,96 inkl. USt.
EUR 100.000 Anwaltskosten EUR 2.118,44 inkl. USt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit mit dem Kollegen eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis zu treffen, die dann ggfs. einen niedrigeren Kostenaufwand zur Folge haben kann.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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