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Kaputte Ware von Privatverkäufer


23.07.2006 19:47 |
Preis: ***,00 € |

Internetauktionen


Beantwortet von




Ich fasse mich kurz:

* Kauf einer Kaffeemaschine für 160,00 EUR bei privatem Verkäufer über Ebay

* Im Inserat schließt Verkäufer Gewährleistung aus, Angaben zu Garantie und Rückgaberecht macht er nicht

* Verkäufer liefert funktionsunfähige, verdreckte Ware.

* Verkäufer verweigert Rücknahme, besteht auf Reparatur für "bis zu 50,00 EUR."

* Tatsächlich entstandene Kosten:
- 96,00 EUR Reparatur
- zweimal Anfahrt zur Werkstatt (4 x 11,73km)
- 120 min. Zeitaufwand
- 15,00 EUR Rechtsauskunft

Was kann ich noch machen?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Privatverkäufer
Antwort vom
23.07.2006 | 22:49
Sehr geehrter Fragesteller,
die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich aufgrund des Sachverhalts summarisch wie folgt:

Zunächst ist es dem Verkäufer möglich, die Gewährleistung auszuschließen. Nicht möglich ist dieses lediglich für gewerbliche Verkäufer, § 475 Abs. 2 BGB.

Wie Sie den Sachverhalt jedoch darlegen, besteht die Möglichkeit, dass es sich um arglistig verschwiegende Mängel handelt, bei welchen ein Gewährleistungsausschluss nicht greift, § 444 BGB.

Problematisch bleibt der Umstand, dass Sie die Sache zurückgeben wollten, und der Verkäufer dieses verweigerte. Tatsächlich hätten Sie zunächst eine Nachbesserung fordern müssen, §§ 437 Nr. 1, 439 BGB. Dieses bedeutet, dass Sie zunächst dem Verkäufer die Möglichkeit geben mussten, die Sache in Stand zu setzen.

Möglich bleibt gegebenenfalls ein Rücktritt nach §§ 437, 323 Abs. 2 BGB ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung möglich, wenn einer der dort genannten Gründe gegeben ist. Dieses kann jedoch aufgrund des vereinfachten Sachverhalts sowie der verhältnismäßig geringen Auslobung nicht geprüft werden. Neben dem Rücktritt können dann Ihre Ausgaben als Schadensersatz erstattet werden, § 325 BGB.

Mit freundlichen Grüßen

Pilgermann, Rechtsanwalt