ich habe im mai eine bewährungsstrafe wegen betrug bekommen und stehe im dezember wieder vor gericht wegen unterschlagung.meine frage ist ,ob ich eine chance habe wieder eine bewährungsstrafe zu bekommen.habe auch schon früher geldstrafen bekommen die ich aber alle bezahlt habe.
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Diese Antwort ist vom 13.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.11.2008 09:22:23
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten.
I. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieses Mal wiederum „nur" eine Bewährungsstrafe gegen Sie ergehen wird. Für eine genaue Einschätzung wäre jedoch die Kenntnis des Akteninhalts sowie die weiteren Umstände der Tat(en) erforderlich.
Eine erneute Bewährungsstrafe käme auch unter Umständen dann in Betracht, wenn die Tat, wegen der Sie angeklagt sind, im Mai hätte mitabgeurteilt werden können, die Tat(en) also vor dem letzten Urteil begangen worden sind. Insoweit bitte ich um nähere Angaben.
II. Ansonsten ist es Sache des Tatrichters, Art und Dauer der Strafe fest zu legen. Dies geschieht aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung, die naturgemäß an dieser Stelle nicht vorweggenommen werden kann.
III. Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass man in Ihrem Fall prüfen sollte, ob Sie nicht Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben. Einerseits droht Ihnen natürlich diesmal eine Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Daneben hätten Sie dann auch den Widerruf der alten Bewährungsstrafe zu fürchten, was nahe legt, dass man ihnen einen Pflichtverteidiger bestellt. Insoweit stehe auch ich Ihnen selbstverständlich für eine weitere Vertretung zur Verfügung. Gerne können Sie in dieser Sache Kontakt mit mir aufnehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
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Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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