hat bei der Vorratsdstenspeichung der Bund das Vorrecht für die Gesetzgebung oder kann nach GG nach der aktuellen Lage auch ein ein Bundesland dies einführen
Hinweis
Ich weiß das es eine konkurrierende Gesetzgebung gibt und das der Bund sein Vorrecht gewissermaßen anmelden kann, ich bitte daher auf Grundlage der aktuellen Lage zu sagen, ob auch ein Bundesland die Vorratsdstenspeichung alleine einführen kann, denn es ist bekannt das Frau Schnarrenberger das ja nicht will
Antwort geschrieben am 06.05.2011 18:45:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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auf diesem Gebiet besitzt der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz.
Diese folgt im Wesentlichen aus Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG (Strafrecht, gerichtliches Verfahren, Gerichtsverfassung) sowie Artikel 73 Abs. 1 Nr. 7 GG (Telekommunikation). (siehe auch Bundestags-Drucksache 16/5846, S. 32).
Die ausschließliche Gesetzgebung bedeutet, dass die Länder kein Recht haben in dieser Hinsicht Vorschriften zu erlassen, auch wenn der Bund nichts geregelt hat oder dies für verfassungswidrig erklärt worden ist.
Die von Ihnen angesprochene konkurrierende Gesetzgebung ist jedoch nicht einschlägig. Wäre dies einschlägig hätten Sie Recht, dass auch die Länder Gesetze hierfür erlassen könnten, wenn der Bund von seinem Regelungsrecht nicht Gebrauch macht.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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