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Frage geschrieben am 05.01.2012 14:43:45

Kann ich von Bank die Ablösung eines Darlehens verlangen ?

Rechtsgebiet: Kredite | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 780
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe einen Darlehensvertrag (Hypothek) über 75T €, Laufzeit 1.1.2008 bis 30.12.2014 (Volltilgung, eff. Zinssatz 4,04%) abgeschlossen. Da ich jetzt über liquide Mittel verfüge möchte ich den Vertrag zum 30.1.2012 auflösen und bin auch bereit, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen. Die Bank behauptet, dies sei nur bei Objektverkauf möglich.

Ist das rechtens ?
An welchem Zinssatz richtet sich die Vorfälligkeitsentschädigung ?


Antwort geschrieben am 05.01.2012 15:17:48
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Es ist nicht richtig, dass ein Ausstieg nur bei Objektverkauf möglich ist.

Richtig ist, dass bei Objektverkauf und Übernahme des Kredites die Bank dem weder entgegenstehen noch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, Urteil Landgericht München Az.: 16 HK O 22814/05 vom 24.7.2008.

Die Bank muss aber ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen nicht vor Ablauf der Zinsbindung zurücknehmen. Dies ergibt sich im Umkehrschlussauch aus § 500 BGB.

Da Ihr Darlehen mit einer Hypothek besichert ist, besteht kein Anspruch auf vorzeitige Ablösung.

Nur in begründeten Einzelfällen muss die Bank einer vorzeitigen Ablöse zustimmen. Begründete Einzelfälle sind zum Beispiel die Veräußerung der Immobilie oder der Wunsch nach einer Ausdehnung des ursprünglichen Kredits, den die Bank aber ausschlägt, BGH XI ZR 197/96, XI ZR 198/96, XI ZR 27/00, XI ZR 285/03.

Einen Rechtsanspruch haben Sie daher vorliegend nicht. Ihnen bleibt nur, auf die Kulanz der Bank zu hoffen. Wenden Sie sich ggf. an den Filialleiter oder den Vorstand der Bank.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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Kann ich von Bank die Ablösung eines Darlehens verlangen ? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2012-01-06
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