Ist das rechtens ?
An welchem Zinssatz richtet sich die Vorfälligkeitsentschädigung ?
Antwort geschrieben am 05.01.2012 15:17:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Es ist nicht richtig, dass ein Ausstieg nur bei Objektverkauf möglich ist.
Richtig ist, dass bei Objektverkauf und Übernahme des Kredites die Bank dem weder entgegenstehen noch eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, Urteil Landgericht München Az.: 16 HK O 22814/05 vom 24.7.2008.
Die Bank muss aber ein grundpfandrechtlich besichertes Darlehen nicht vor Ablauf der Zinsbindung zurücknehmen. Dies ergibt sich im Umkehrschlussauch aus § 500 BGB.
Da Ihr Darlehen mit einer Hypothek besichert ist, besteht kein Anspruch auf vorzeitige Ablösung.
Nur in begründeten Einzelfällen muss die Bank einer vorzeitigen Ablöse zustimmen. Begründete Einzelfälle sind zum Beispiel die Veräußerung der Immobilie oder der Wunsch nach einer Ausdehnung des ursprünglichen Kredits, den die Bank aber ausschlägt, BGH XI ZR 197/96, XI ZR 198/96, XI ZR 27/00, XI ZR 285/03.
Einen Rechtsanspruch haben Sie daher vorliegend nicht. Ihnen bleibt nur, auf die Kulanz der Bank zu hoffen. Wenden Sie sich ggf. an den Filialleiter oder den Vorstand der Bank.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
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