Kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen und somit am 16.07.2012 bei einem neuen AG anfangen oder mu
06.06.2012 20:42 |
Preis: 50,00 € |
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Preis: 50,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
| in unter 2 Stunden
Guten Abend,
ich bin seit April 2000 in einem privaten Unternehmen angestellt und habe nun folgendes Problem.
Ich möchte gern kündigen.
Mir ist bekannt laut § 622,dass es eine Frist von 4 Wochen gibt.Ich möchte gern ab dem 16.07.2012 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.
In meinem Arb.vertrag steht folgendes:
1.Die ersten 6 Monate des Arb.verhältnisses gelten als Probezeit.Während der Prob.zeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
2.Nach Ablauf der Prob.zeit kann das Arb.verhältniss mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zu Quartalsende gekündigt werden,soweit nicht gesetzl.Bestimmungen eine längere Künd.frist vorsehen,die dann sowohl für den AG und AN gilt.
3.Schriftform
4.Der AG ist berechtigt den AN jederzeit während der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen.
5.Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
Es besteht kein Tarifvertrag.
Meine Frage ist,kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen und somit am 16.07.2012 bei einem neuen AG anfangen oder muss ich die 6 Wochen zu Quartalsende einhalten??
Vielen Dank im Vorraus!!
MFG
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Kündigungsfrist kündigen neuen Wochen
Kündigung Kündigungsfrist kündigen neuen Wochen









