364.903
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
317 Besucher | 2 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen und...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Arbeitsrecht » Kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen und...

Kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen und somit am 16.07.2012 bei einem neuen AG anfangen oder mu


06.06.2012 20:42 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Gerhard Raab


| in unter 2 Stunden

Guten Abend,
ich bin seit April 2000 in einem privaten Unternehmen angestellt und habe nun folgendes Problem.
Ich möchte gern kündigen.
Mir ist bekannt laut § 622,dass es eine Frist von 4 Wochen gibt.Ich möchte gern ab dem 16.07.2012 bei einem neuen Arbeitgeber anfangen.

In meinem Arb.vertrag steht folgendes:

1.Die ersten 6 Monate des Arb.verhältnisses gelten als Probezeit.Während der Prob.zeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.

2.Nach Ablauf der Prob.zeit kann das Arb.verhältniss mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zu Quartalsende gekündigt werden,soweit nicht gesetzl.Bestimmungen eine längere Künd.frist vorsehen,die dann sowohl für den AG und AN gilt.

3.Schriftform

4.Der AG ist berechtigt den AN jederzeit während der Kündigungsfrist von der Arbeit freizustellen.

5.Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als fristgerechte Kündigung zum nächstmöglichen Termin.

Es besteht kein Tarifvertrag.
Meine Frage ist,kann ich innerhalb von 4 Wochen kündigen und somit am 16.07.2012 bei einem neuen AG anfangen oder muss ich die 6 Wochen zu Quartalsende einhalten??

Vielen Dank im Vorraus!!
MFG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Kündigungsfrist kündigen neuen Wochen
06.06.2012 | 21:17

Antwort

von

Rechtsanwalt Gerhard Raab
621 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Die Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt (§ 622 BGB), allerdings kann davon durch Arbeits- oder Tarifvertrag abgewichen werden.

Gemäß § 622 Abs. 1 BGB beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Nach dem Arbeitsvertrag kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Quartals gekündigt werden.

Durch den Arbeitsvertrag ist die Kündigungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung vereinbart worden. Diese Vereinbarung ist auch zulässig, so daß Sie das Arbeitsverhältnis frühestens zum 30.09.2012 kündigen können.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen

Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60

E-Mail: mail@ra-raab.de
Internet: www.ra-raab.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Gerhard Raab
Frechen

621 Bewertungen
FACHGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht