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 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Kann ich das irgendwie rückwirkend einklage...
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 www.frag-einen-anwalt.de » Familienrecht » Kann ich das irgendwie rückwirkend einklage...

Kann ich das irgendwie rückwirkend einklagen, dass mein Vater Kindesunterhalt zahlen muss?


15.05.2012 17:15 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Hallo!
Ich habe ein problem. Ich bin im moment 19 Jahre alt und fange im Herbst eine Ausbildung an, mach momentan nichts.
Mein Vater hat 18 jahre lang keinen Unterhalt gezahlt, und zahlt immer noch nicht.
Er hat auch ein weiters kind für die er unterhalt zahlt, aber für mich nicht?
Kann ich das irgendwie rückwirkend einklagen das er das zahlen muss?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 861 weitere Antworten zum Thema:
Kindesunterhalt Vater zahlen Familienrecht rückwirkend
15.05.2012 | 17:30

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
635 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Rückwirkend können Sie keinen Unterhalt geltend machen.

Allerdings können Sie ab sofort Unterhalt geltend machen.

Fordern Sie Ihren Vater zur Auskunft auf und lassen sich seine Einkommensverhältnisse offenlegen.

Dann prüfen Sie oder lassen prüfen, was er zahlen kann.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Jena

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