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Ich war am Freitag beim anwalt und wollte die Scheidungzurücknehmen.Am Dienstag ist die Verhandlung.Bekannte hat mir gesagt das man bis zur letzten Tag die Scheidung zurücknehmen kann:Stimmt das?Die Anwältin sagt nein.Mein Mann will zu mir zurück.Ich habe ihn verziehen und wir beiden wollen einen Neuanfang machen.
Was kann ich noch machen um die Scheidung rückgängig zu machen? Muß ich alle kosten bezahlen,wenn ich die Scheidungzurücknehme.
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Diese Antwort ist vom 6.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 06.03.2010 11:25:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung kann der Scheidungsantrag nach § 626 ZPO auch ohne Einwilligung des/der Antragsgegners/in jederzeit zurückgenommen werden.
Die Rücknahme ist dem Gericht gegenüber zu erklären durch Schriftsatz oder vor Beginn der mündlichen Verhandlung dem Gericht gegenüber.
Dies gilt aber nur dann, wenn der Ehemann nicht seinerseits einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat.
Die Kosten werden Ihnen bei der Rücknahme vollständig auferlegt, allerdings werden die Gerichtskosten wohl ermässigt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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