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Frage geschrieben am 07.05.2010 16:16:34

Kann ein Testament vom längstlebenden geänd. werden, bzw. Schenkungen gemacht werden?

Rechtsgebiet: Erbrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1540
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo
ich habe eine wichtige Frage zum Erbrecht.
Mein Großonkel und meine Großtante haben zuerst meine Mutter als Vorerben Ihres Hauses und ihren ganzen Vermögens benannt, danach mich und meine Kinder. Das Haus ist direkt am Haus meiner Mutter angebaut. Meine Mutter wurde von Ihnen aufgezogen ab ihrem 14. lebensjahr nachdem ihr Vater im Krieg vermisst wurde und die Mutter an Krebs verstorben war. Nun ist der Onkel vor 4 Jahren verstorben und die Tante verschenkt nun große Teile des Geldvermögens an andere Nichten.
Meine Mutter bekommt nur eine kleine Witwenrente und fragt sich nun wie auch ich selbst, ist es möglich das die Großtante das Haus vor ihrem Tode an meine Mutter verschenkt? Sie wäre im Todesfall ohnehin ja Vorerbe. Sie wüsste auch nicht wie sie die Erbschaftssteuer zahlen sollte, da sie ansonsten über kein Vermögen verfügt.
Nun meine eigentlich 2 Fragen zu diesem Thema:
1.Kann die Großtante trotz gemeinschaftlich geschriebenem Testaments, mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann, Ihr Erbe verschenken? Also das Haus vor Ihrem Tod auf meine Mutter überschreiben? Immerhin verschenkt sie ja auch größere Geldsummen an andere Nichten.
2. Müsste ich, sollte das mit der Schenkung nicht gehen, als Nacherbe wieder Erbschaftssteuer zahlen selbst wenn ich mich an der Erbschaftssteuer meiner Mutter beteilige?
Vielen Dank schon mal, viele Grüße
Camelie


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Diese Antwort ist vom 7.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.05.2010 16:31:37
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:


Frage 1: Kann die Großtante trotz gemeinschaftlich geschriebenem Testament, mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann, Ihr Erbe verschenken? Also das Haus vor Ihrem Tod auf meine Mutter überschreiben? Immerhin verschenkt sie ja auch größere Geldsummen an andere Nichten.

Die Großtante ist zwar an das Testament gebunden, da sie es nunmehr nicht mehr einseitig ändern kann. Dennoch kann sie Schenkungen vornehmen. Die Großtante kann immer noch über ihr Vermögen, also auch Haus und Hof, frei verfügen.

Da das Haus im Erbfall auch an Ihre Mutter fallen würde, steht der Schenkung nichts im Wege.

Allerdings ist zu beachten, dass dadurch zwar die Erbschaftssteuer, aber nicht eine eventuell anfallende Schenkungssteuer umgangen werden kann.


Frage 2: Müsste ich, sollte das mit der Schenkung nicht gehen, als Nacherbe wieder Erbschaftssteuer zahlen selbst wenn ich mich an der Erbschaftssteuer meiner Mutter beteilige?

Die erben müssen grundsätzlich – soweit sie nicht befreit sind oder in den Freibetrag fallen – Erbschaftssteuer zahlen.

Es fällt dann auch nochmal für den Nacherben die Erbschaftssteuer an. Aber auch hier sind wieder mögliche Befreiungen und die Freibeträge zu beachten.

Die Besteuerung fällt dann an, wenn der Nacherbe als Erbe des Vorerben betrachtet wird. Tatsächlich ist er aber Erbe des Erblassers. Daher kann der Nacherbe beantragen, dass der Besteuerung sein Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser zugrunde gelegt wird. Dann fallen in der Regel andere Freibeträge an und es ist weniger bis keiner Steuer zu zahlen.

Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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