Frage geschrieben am 17.03.2010 20:24:18
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Kann der Rechtsanwalt die Forderung des Staatsanwaltes sehen?
Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 902Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
ich habe mal eine Frage: Sieht der Rechtsanwalt, wenn er ein Mandat übernommen hat, in der Akte die Forderung der Staatsanwaltschaft, was sie für die Hauptverhandlung fordert? Also Bewährung, Geldstrafe etc.?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Antwort geschrieben am 17.03.2010 20:47:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 281
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Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Nein, das sieht er nicht, denn der Staatsanwalt hat keine konkrete Forderung (anders nur beim Strafbefehl) und geht ohne "Vorurteil" in die Hauptverhandlung. Er soll alleine aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu seiner Strafforderung kommen.
Wäre es anders, könnte es nicht sein, was zugegebenermaßen nicht so häufig vorkommt, das der Staatsanwalt Freispruch für den Angeklagten forderten, obwohl die Staatsanwaltschaft vorher ja Anklage erhoben hatte.
Bei vielen Staatsanwaltschaften geht auch meist ein Staatsanwalt in die Hauptverhandlung, der den Fall an diesem Tag zum ersten Mal auf dem Tisch hat. Dies deshalb, um nicht voreingenommen zu sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
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