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Hallo,
in meinem Stammbaum ist ein (aus heutigem dt. Staatsgebiet stammender) hochrangiger Adeliger zu finden, der vor ca. 150 Jahren gelebt hat. Ich bin Nachkomme aus einer damals unehelichen Beziehung zwischen diesem damaligen Adeligen und einer Hofdame. Frage: Ist es möglich, dass ich den Nachnamen des Adelshauses heute annehmen kann? Wenn ja, wie müsste ich weiter vorgehen?
Antwort geschrieben am 14.09.2010 00:23:25 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie können leider ohne weiteres Ihren Familiennamen nicht ändern.
Eine Möglichkeit wäre Adoption, die aber offensichtlich nicht in Betracht kommt.
Ansonsten bleibt Ihnen nur der Weg über das Namensänderungsgesetz (NÄG). Nach dem Gesetz muss für die Änderung ein wichtiger Grund vorliegen. Die Anforderungen der Rechtsprechung sind hier sehr hoch. Allein der Wunsch einen anderen Namen zu führen und sei es auch ein Name aus den Stammbaum, würde für sich genommen nicht reichen.
Das Niedersächsische OVG hat enschieden, dass eine Änderung des Namens in einen Adelsnamen nicht zulässig ist, wenn keine in Wirklichkeit gelebten engen Beziehungen zu der Person bestehen, die den Adelsnamen trägt ( vgl. OVG Niedersachsen 12 A 3371/05).
Der Name hat Ordnungsfunktion und kann nur in absoluten Ausnahmefällen geändert werden.
Im Ergebnis dürfte der Stammbaum allein nicht ausreichen um eine Änderung des Namens zu rechtfertigen.
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