Kann Eigenheimzulage seitens FA zurück gefordert werden?
Mein Mann und ich haben 1999 gemeinsam eine Wohnung gekauft, die dann im Dezember 2001 fertiggestellt wurde.
Januar 2002 - August 2003 haben wir die Wohnung vermietet, im November 2003 sind wir selber eingezogen und die Eigenheimzulage beantragt und genehmigt bekommen.
Im Januar 2008 bin ich mit unserer Tochter aus dieser Wohnung ausgezogen (habe in diesem Jahr auch schon alleine die Einkommensteuererklärung gemacht). Mein Ex Mann wohnt nach wie vor in dieser noch gemeinsamen Wohnung und übernimmt alleine die Monatsraten bei der Bank.
Im August 2009 war die Scheidung. Die Eigenheimzulage haben wir also für die Zeit 2003 - 2008 erhalten (2002 und 2003 war die Wohnung vermietet und steuerlich abgeschrieben).
Mein geschiedener Mann hat mir eine vereinbarte Summe ausgezahlt und ich habe ihm die Wohnung überlassen.
Diesen Schritt möchten wir nun auch notariell beurkunden lassen, damit ich mich aus dem Grundbuch austragen lassen kann und bei der Bank keine Verpflichtungen mitttrage.
In diesem Zusammenhang möchte ich bitte wissen, ob das Finanzamt die Eingenheimzulage rückwirkend für das Jahr 2008 oder noch weiter zurück verlangen könnte?
Würde dann evtl. auch eine neue Erwerbsteuer oder eine andere Steuerart anfallen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
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