Aufgrund von behördlich intransparentem Chaos (auch i.V. mit Heirat) verpasste Sie den ersten Einbürgerungsversuch. Ihr Aufenthalt blieb weiter ohne Folgen, gar hat Sie mittlerweile einen kanadischen Führerschein, obwohl sie offiziell wohl als "illegal" gilt.
Anmerkung: ein weiterer Einbürgerungsversuch vor Ort hatte ergeben, dass sie ein Jahr das Land verlassen müsste und Rückkehren, welches aber aufgrund mangelnder Möglichkeiten im Ausland unmöglich ist. Zudem spricht der Sohn kein deutsch mehr, da im Kleinkindalter eingewandert und schulisch etabliert ist.
Gibt es eine rechtliche Möglichkeit für die Frau eine uneingeschrenkte offizielle Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis (kan. Status) oder Staatsbürgerschaft für Sie (und Sohn) zu erwirken, wenn ja welche?
Antwort geschrieben am 22.06.2011 14:21:01 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin LL.M. Anja Merkel
Könneritzstraße 7, 01067 Dresden, Tel: 0351 2749353, Fax: 0351 2749355
Erbrecht, Internationales Recht, Medienrecht, Reiserecht, Vertragsrecht
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sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Sie sollten einen so genannten sponsorship-Antrag für die Ehefrau und den Sohn stellen. Dieser dient der Familienzusammenführung und kann auch gestellt werden, wenn die Ehegatten bereits in Kanada zusammen leben. Ist dieser Antrag genehmigt, kann eine permanent resident beantragt werden. Nach Erhalt der permanent resident und weiteren 3 Jahren, kann dann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Alle Antragsformulare finden Sie auf der cic-Seite http://www.cic.gc.ca/.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.06.2011 16:03:30
Geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für Ihre kompetente Stellungnahme. Der Antrag auf Sponsorship würde bereits mal gestellt und genehmigt. Kann es bei dem Antrag auf permanent resident zu Problemen kommen, da sie sich ohne amtliche Genehmigung im kanadischen Inland aufhält?
Danke für die Nachbeantwortung.
Geehrte Frau Merkel,
vielen Dank für Ihre kompetente Stellungnahme. Der Antrag auf Sponsorship würde bereits mal gestellt und genehmigt. Kann es bei dem Antrag auf permanent resident zu Problemen kommen, da sie sich ohne amtliche Genehmigung im kanadischen Inland aufhält?
Danke für die Nachbeantwortung.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.06.2011 17:54:26
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nein, das beschriebene Verfahren wurde insbesondere für Familienzusammenführungen entwickelt und bereits in Kananda zusammenlebende Ehepartner/Kinder mit berücksichtigt, so dass der Antrag nicht aus dem Ausland gestellt werden muss. Außerdem haben Sie ja bereits eine Genehmigung für die Bürgschaft/Sponsorship.
Beste Grüße nach Kananda.
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nein, das beschriebene Verfahren wurde insbesondere für Familienzusammenführungen entwickelt und bereits in Kananda zusammenlebende Ehepartner/Kinder mit berücksichtigt, so dass der Antrag nicht aus dem Ausland gestellt werden muss. Außerdem haben Sie ja bereits eine Genehmigung für die Bürgschaft/Sponsorship.
Beste Grüße nach Kananda.
Anja Merkel, LL.M.
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