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Hallo,
am 19.07.09 lief mein 2-Jahres Call&SurfComfort Plus Vertrag bei der Telekom aus.
Ich wechselte daher im Februar 2009 zu KabelDeutschland und schloss mit denen einen neuen Vertrag.
Der Kundenberater erklärte mir am Telefon,dass bei Rufnummernmitnahme KD den Telekom Vertrag kündigt.(Ich wies auch auf die 3-Monats Kündigungsfrist hin-aber es war ja ausreichend Zeit)
Ich erhielt somit am 09.03.09 eine Auftragsbestätigung und auf der Rückseite stand dies auch nochmal...
Nun wurde der Anschluß am 12.07.09 installiert. Die Kündigung von KD ging in diesem Zeitraum zum ersten Mal an die Telekom, da klappte zwar was nicht, was aber auch schon egal war, da die Kündigungsfrist ja 3 Monate vorher war...
Also habe ich mittlerweile die Bestätigung,dass der ANschluß bei der Telekom zum 19.07.2010! beendet wird und die Rufnummern dann umgeschaltet werden.
Nun habe ich also den Telekom Vertrag mit 53,95 Euro im MOnat und den KD-Vertrag mit 22,90 EUro im Monat!
Da mittlerweile auch alle Computer-Einstellungen, sowie Router usw. auf den KD-Anschluß eingerichtet sind, will ich nur äußerst ungern den KabelInternetAnschluß wieder aufgeben.
Ist es denkbar von KD zu fordern den Anschluß für 1 Jahr kostenfrei zur Verfügung zu stellen, da der Fehler ja nun eindeutig bei KD liegt?
Welche Möglichkeiten hätte man sonst?
Bei uns ist der Telekom DSL Zugang sehr langsam und der KD enorm schnell.
Vielen Dank im voraus!
mfG
Thomas Kaiser
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 5.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.09.2009 19:07:58 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Alexander Biernacki
Friedrichstr. 171, 10117 Berlin, Tel: 030/577091222, Fax: 030/577091229
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Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie haben nach Ihren Schilderungen der Kabel Deutschland des Auftrag erteilt, den Telekomvertrag zu kündigen. Kabel Deutschland ist also gegenüber der Telekom als Ihr Vertreter aufgetreten.
Da Kabel Deutschland für Sie nicht rechtzeitig die Kündigung vorgenommen hat, sind Sie gegenüber der Telekom weiterhin verpflichtet. Der Telekom ist insoweit kein Fehlverhalten vorzuwerfen. Sie müssen den Vertrag daher einhalten.
Wenn Kabel Deutschland jedoch entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung die Kündigung nicht rechtzeitig erklärt hat, hat sich Kabel Deutschland Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht, denn es wurde eine vertragliche Nebenpflicht verletzt. Es würde sich dann ein Schadersersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ergeben. Sie wären so zu stellen, als hätte Kabel Deutschland die Pflichtverletzung nicht begangen, d.h. Kabel Deutschland müsste hier die Grundgebühren der Telekom übernehmen, die Sie nun vergeblich aufwenden müssen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie nachweisen können, dass es eine entsprechende Absprache gab. Wichtig ist insbesondere der Nachweis, dass sich Kabel Deutschland verpflichtet hat, die Kündigungsfrist einzuhalten und nicht erst kurz vor der Rufnummernübernahme zu kündigen. Es kommt daher auch entscheidend auf die Formulierung in der Bestätigung und den Inhalt des telefonischen Auftrags an.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Biernacki
Rechtsanwalt
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