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Sehr geehrte Damen und Herren
Meine Verlobte hat an der Haustür Kabel Deutschland ein vertrag abgeschlossen, der Vertreter sagte es kostet nur 9,90 Euro im Monat.
Dann kam ihr Sohn und der wollte auch einen Receiver, da meinte der Vertreter, machen wir noch ein Vertrag. Weil ihr Sohn hat einen anderen Nachnamen.
Jetzt kam die Rechnung von KAbel Deutschland, es soll jetzt 2 x Anschlußgebühr bezahlt werden, in der Wohnung ist nur eine KAbeldose, habe dort den Anschluß mit einem T-Stück verteilt, der Receiver sollte kostenlos sein, bei 2 Jahresvertrag und der soll jetzt auch noch 39 Euro kosten.
Ist das nicht ein arglistige Täuschung??
Mit freundlichen Gruß
Dietmar Schulze
Antwort geschrieben am 04.06.2010 00:54:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Anzeichen für arglistige Täuschung vermag ich leider nicht zu erkennen, da der Vertreter deutlich sagte, daß ein zweiter Vertrag abgeschlossen wurde. Zudem werden die entsprechenden Verträge üblicherweise schriftlich geschlossen, so daß die Verlobte und der Sohn die Möglichkeit gehabt haben müssen, die Vertragsbedingungen zu lesen.
Sollte kein schriftlicher Vertrag geschlossen worden sein, wäre eine arglistige Täuschung eher denkbar, jedoch müßte Ihre Verlobte dann immer noch beweisen, daß eine arglistige Täuschung vorlag. Dies ist - wie bereits gesagt - jedoch schwierig, da der Vertreter auf den zweiten Vertrag hinwies.
Allenfalls könnte Ihre Verlobte eine Anfechtung wegen Irrtums oder einen Widerruf erklären. Der Widerruf könnte jedoch scheitern, wenn Ihre Verlobte oder der Sohn bereits die Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen hat.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.06.2010 01:02:34
Sehr geehrter Herr Weber
danke ihnen, Meine Verlobte wollte ja erst ein Vertrag mit 2 Receivern, meinte der Vertreter das ginge nicht, und hat nichts von den 39 Euro Kosten für den Receiver gesagt..
Sie ist also vom Vertreter falsch beraten worden.
kommt man da nicht aus einen Vertrag raus?
Der Vertrag für den Sohn soll ja bleiben.
Mit freundlichen Gruß
Dietmar Schulze
Sehr geehrter Herr Weber
danke ihnen, Meine Verlobte wollte ja erst ein Vertrag mit 2 Receivern, meinte der Vertreter das ginge nicht, und hat nichts von den 39 Euro Kosten für den Receiver gesagt..
Sie ist also vom Vertreter falsch beraten worden.
kommt man da nicht aus einen Vertrag raus?
Der Vertrag für den Sohn soll ja bleiben.
Mit freundlichen Gruß
Dietmar Schulze
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.06.2010 01:13:40
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Verlobte müßte beweisen, daß der Vertreter nichts über den Receiver gesagt hat und daß die Kosten für den Receiver bzw. dessen Nicht-Kosten relevant für den Abschluß des Vertrages waren. Dann könnte Ihre Verlobte möglicherweise aus dem Vertrag rauskommen, allerdings nur, wenn der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bzw. Irrtums und ein Widerruf kann auch bezüglich eines einzelnen Vertrages erklärt werden, d.h. eine Anfechtung bzw. ein Widerruf des Vertrages der Verlobten hat keine Auswirkung auf den zweiten Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Verlobte müßte beweisen, daß der Vertreter nichts über den Receiver gesagt hat und daß die Kosten für den Receiver bzw. dessen Nicht-Kosten relevant für den Abschluß des Vertrages waren. Dann könnte Ihre Verlobte möglicherweise aus dem Vertrag rauskommen, allerdings nur, wenn der Vertrag nicht schriftlich abgeschlossen wurde.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bzw. Irrtums und ein Widerruf kann auch bezüglich eines einzelnen Vertrages erklärt werden, d.h. eine Anfechtung bzw. ein Widerruf des Vertrages der Verlobten hat keine Auswirkung auf den zweiten Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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