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habe ein Auto verkauft mit grüner Plakette. Im Kaufvertrag wird nichts von der Plakette erwähnt und auf einen Ausschluss der Sachmängelhaftung aufmerksam gemacht.
Allerdings sollte das auto keine Plakette haben. In einer Tüv-geprüften Werkstatt hat man mir aber eine gegeben. Jetzt will der Käufer mich wegen Betrugs anzeigen. Was sollte ich nun tun? Es besteht die Möglichkeit das Fahrzeug zurückzunehmen.
Antwort geschrieben am 10.02.2011 18:04:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
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ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen.
Zunächst einmal, die Drohung mit einer Anzeige wegen Betruges ist einfach nur dummes Zeug und Unsinn. Für einen Betrug gibt es nun wirklich keinen Ansatz zu erkennen.
Wenn Sie ein Fz mit grüner Plakette angeboten haben, mussten Sie ein solches übergeben.
Wenn bei Übergabe die Plakette vorhanden war, ist der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt und der Gegner hat keine Ansprüche.
Wenn sie nicht vorhanden war, muss sie nachgeliefert werden, ein Fall der Nacherfüllung.
Ob Sie das Fahrzeug zurücknehmen, ist Ihre Entscheidung. Sie MÜSSEN es derzeit jedenfalls nicht.
Die Plakette kostet im Schnitt um die 5.- €. Es handelt sich, wenn überhaupt, also nur um einen geringfügigen Mangel.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.02.2011 18:11:07
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, allerdings habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt. Entschuldigung.
Dem Auto stand, wie der Käufer mir mitteilte (was ich allerdings beim Verkauf nicht wusste) keine Plakette zu, da es die Bedingungen nicht erfüllt.
Habe ich also nichts zu befürchten?
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, allerdings habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt. Entschuldigung.
Dem Auto stand, wie der Käufer mir mitteilte (was ich allerdings beim Verkauf nicht wusste) keine Plakette zu, da es die Bedingungen nicht erfüllt.
Habe ich also nichts zu befürchten?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.02.2011 18:13:47
Das ist tatsächlich ein anderer Sachverhalt.
Sie haben oben geschrieben:
"In einer Tüv-geprüften Werkstatt hat man mir aber eine gegeben."
Ich bin daher davon ausgegangen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Jetzt kommt es auf den Inhalt des Vertrages an und darauf, was Sie meinen, wenn Sie sagen:
"habe ein Auto verkauft mit grüner Plakette"
Sie sollten über eine genaue Prüfung gegen ein Zusatzhonorar nachdenken und können mich gerne direkt dazu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Das ist tatsächlich ein anderer Sachverhalt.
Sie haben oben geschrieben:
"In einer Tüv-geprüften Werkstatt hat man mir aber eine gegeben."
Ich bin daher davon ausgegangen, dass das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
Jetzt kommt es auf den Inhalt des Vertrages an und darauf, was Sie meinen, wenn Sie sagen:
"habe ein Auto verkauft mit grüner Plakette"
Sie sollten über eine genaue Prüfung gegen ein Zusatzhonorar nachdenken und können mich gerne direkt dazu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
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