ich habe im Mai 2009 ein hochwertiges KFZ im Rahmen eines Mietkaufvertrages erworben, der sich wie folgt gestaltet:
Anzahlung in Höhe von 3500.-EUR wurden von mir geleistet.
Ferner wurde eine mtl. Mietkaufrate von Betrag X über die Laufzeit von 2 Jahren vereinbart. Eine Schlußrate in Höhe von Betrag X wurde ebenfalls vereinbart.
Im Vertrag ist geregelt, das das KFZ nach Ablauf der 2 Jahre und Zahlung der Schlußrate in mein Eigentum übergeht.
Der Vertrag wurde mit einer Autovermietung geschlossen.
Heute teilte mir der Herr von der Autovermietung mit, das daß KFZ von der Autovermietung im Rahmen einer KFZ-Finanzierung über eine Bank finanziert wurde und dieser Vertrag nach Ablauf der mit mir vereinbarten Laufzeit noch nicht beendet sein wird, sodass das KFZ dann also nicht auf mich übertragen werden kann, da der offizielle Eigentümer ja deren finanzierende Bank sei, welche auch in Besitz des KFZ-Briefes ist.
Nun meine Frage hierzu:
Welche Ansprüche kann ich gegen diese Autovermietung durchsetzen?
Habe ich, wie im Vertrag vereinbart, ein Recht auf herausgabe des KFZ, nach meiner Zahlung der Abschlußrate?
Was kann ich tun, wenn die finanzierende Bank sich weigert, den KFZ-Brief an mich auszuhändigen, wovon ich ausgehe?
Im voraus vielen Dank für Ihre Antworten!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 22.4.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 22.04.2010 13:46:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt LL.M. Matthias Kassner
Reinhardtstraße 15, 10117 Berlin, Tel: (030) 48825750, Fax: (030) 48825751
Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht
Bewertungen: 25
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Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:
Vertragspartnerin hinsichtlich des Mietkaufs ist die Autovermietung. An diese können und müssen Sie sich hinsichtlich der Eigentumsübertragung des Kfz halten.
Dementsprechend haben Sie gegen die Autovermietung nach Ablauf der 2 Jahre und Zahlung der Schlussrate einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Inwiefern die Autovermietung ihrerseits das Fahrzeug finanziert hat und ob sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt Eigentümerin ist, ist für Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung unerheblich. Die Autovermietung muss also alles in Ihrer Macht stehende versuchen, um die Bank dazu zu bewegen, das Eigentum entsprechend dem Mietkaufvertrag rechtzeitig an Sie zu übertragen.
Zwar scheint Ihr Mietkaufvertrag so ausgestaltet zu sein, dass Sie entsprechend § 929 Satz 2 BGB nach Ablauf der 2 Jahre und Zahlung der Schlussrate automatisch Eigentümerin werden sollen. Das würde jedoch nur dann funktionieren, wenn die Autovermietung selbst Eigentümerin des Wagens wäre, was vorliegen nicht der Fall ist.
Sie müssten daher notfalls die Autovermietung auf Vertragserfüllung verklagen. Sofern Ihnen durch eine nicht oder verspätet erfolgte Eigentumsübertragung Nachteile entstehen, können Sie diese zudem als Schadensersatz geltend machen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Matthias Kassner
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 22.04.2010 14:02:25
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Bitte erlauben Sie mir noch eine Nachfrage:
Die Autovermietung hat mich gerade angerufen und mir folgenden Vorschlag gemacht:
Ich würde eine anderes gleichwertiges KFZ erhalten, wenn ich das jetzige zurückgeb, auch wieder auf Mietkaufbasis und meine bereits geleistete Anzahlung würde auf dieses mit angerechnet werden. Nicht jedoch die bereits geleisteten Mietkaufraten, da ich nach deren Aussagen das Fahrzeug ja in diesem 1 Jahr auch benutzt habe, würde mir eine Anrechnung der Raten auf den neuen Vertrag nicht zustehen.
Hierzu nun meine Frage: Stimmt das mit der Nutzung oder müssten die bei einem neuen Vertrag die bisher bezahlten Raten mit anrechnen?
Im voraus vielen Dank!
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Bitte erlauben Sie mir noch eine Nachfrage:
Die Autovermietung hat mich gerade angerufen und mir folgenden Vorschlag gemacht:
Ich würde eine anderes gleichwertiges KFZ erhalten, wenn ich das jetzige zurückgeb, auch wieder auf Mietkaufbasis und meine bereits geleistete Anzahlung würde auf dieses mit angerechnet werden. Nicht jedoch die bereits geleisteten Mietkaufraten, da ich nach deren Aussagen das Fahrzeug ja in diesem 1 Jahr auch benutzt habe, würde mir eine Anrechnung der Raten auf den neuen Vertrag nicht zustehen.
Hierzu nun meine Frage: Stimmt das mit der Nutzung oder müssten die bei einem neuen Vertrag die bisher bezahlten Raten mit anrechnen?
Im voraus vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 22.04.2010 14:40:50
Geehrte Fragestellerin,
ob Sie das Angebot der Autovermietung annehmen und falls ja zu welchen Konditionen, ist reine Verhandlungssache. Spezielle gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht.
Insoweit sind Sie hier in einer guten Position, denn Sie können auch schlicht und einfach auf der Einhaltung des aktuellen Vertrags beharren. Die Autovermietung hat hier scheinbar einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, den sie nicht ohne weiteres wird einhalten können.
Ob der Vorschlag der Autovermietung interessengerecht ist, kann ich ohne genaue Kenntnis Ihres aktuellen Mietkaufvertrags nicht abschließend beurteilen. Sofern die von Ihnen gezahlten Mietkaufraten entsprechenden Mietraten für ein vergleichbares Fahrzeug entsprächen, schiene mir das in Ordnung. Üblicherweise liegen Mietkaufraten jedoch höher als Mietraten. In diesem Fall sollten Sie durchaus auf einem Rabatt bestehen.
Dies gilt umso mehr, als Sie, wie bereits erwähnt, in keiner Weise verpflichtet sind, auf den Vorschlag der Autovermietung einzugehen. Es ist also an der Autovermietung, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, der für Sie so vorteilhaft ist, dass eine Änderung Ihres aktuellen Vertrags für Sie interessant wäre.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gern auch persönlich kontaktieren.
Mit besten Grüßen
Matthias Kassner
Geehrte Fragestellerin,
ob Sie das Angebot der Autovermietung annehmen und falls ja zu welchen Konditionen, ist reine Verhandlungssache. Spezielle gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht.
Insoweit sind Sie hier in einer guten Position, denn Sie können auch schlicht und einfach auf der Einhaltung des aktuellen Vertrags beharren. Die Autovermietung hat hier scheinbar einen Vertrag mit Ihnen geschlossen, den sie nicht ohne weiteres wird einhalten können.
Ob der Vorschlag der Autovermietung interessengerecht ist, kann ich ohne genaue Kenntnis Ihres aktuellen Mietkaufvertrags nicht abschließend beurteilen. Sofern die von Ihnen gezahlten Mietkaufraten entsprechenden Mietraten für ein vergleichbares Fahrzeug entsprächen, schiene mir das in Ordnung. Üblicherweise liegen Mietkaufraten jedoch höher als Mietraten. In diesem Fall sollten Sie durchaus auf einem Rabatt bestehen.
Dies gilt umso mehr, als Sie, wie bereits erwähnt, in keiner Weise verpflichtet sind, auf den Vorschlag der Autovermietung einzugehen. Es ist also an der Autovermietung, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, der für Sie so vorteilhaft ist, dass eine Änderung Ihres aktuellen Vertrags für Sie interessant wäre.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie mich gern auch persönlich kontaktieren.
Mit besten Grüßen
Matthias Kassner
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