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KFZ Kaufvertrag Privat Gewährleistung ???


05.04.2012 19:44 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter




Hallo, ich habe eine frage.. unswar hat mein bruder vor ca 3.5 monaten seinen wagen verkauft... Die Airbag lampe am auto leuchtete... Daraufhin hat mein bruder im vertrag reingeschrieben: Wenn die reparaturkosten über 1000 € sind gibt es rückgaberecht... es Sind jetzt über 3.5 monate her und jetzt hat mein bruder eine anzeige bekommen und soll den wagen zurücknehmen... leider hatmein bruder im Kaufvertrag keinen zeitpunkt angegeben wie lange der den wagen abgeben kann... im vertrag steht nur das datum von der wagen übergabe,,, muss er den wagen nach 3.5 monaten zurück nehmen? es ist doch ein privatkauf... er kann doch nicht nach 3.5 monaten kommen und sagen das er den wagen zurück geben will... er hat doch nicht lebenslang garantie auf den wagen... können sie mir da weiter helfen? MFG
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 130 weitere Antworten zum Thema:
Gewährleistung KFZ Kaufvertrag Privat
05.04.2012 | 22:07

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrter Fragender,

wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wird, so haftet Ihr Bruder auch beim Privatverkauf


Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Fachanwälte -Steuerberater - Unternehmensberater
in Bürogem.

Fachanwältin für Familienrecht und Strafrecht , Diplom-Ökonomin und Mediatorin
Dr. Corina Seiter

Näheres unter:
http://www.kanzlei-seiter.de
http://www.meinescheidung-online.de
http://www.onlin

Ergänzung vom Anwalt 05.04.2012 | 22:10

Entschuldigung, da fehlte, der weitere Text! Entscheidend ist, was vertraglich vereinbart wurde. Wie gesagt, wenn Ihr Bruder die Gewährleistung vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen hat, so stehen dem Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte zu. Worauf hat sich denn der Käufer bezogen? Am besten wäre, Sie würden den Kaufvertrag mir per Mail zusenden. Ich habe Ihnen eine Email geschickt. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Dr. C. Seiter
ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

233 Bewertungen
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