Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 28.07.2006 20:10:00

KFZ Kaufvertag

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6071
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 84 weitere Antworten zum Thema KFZ.
Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach Kauf eines gebrauchten KFZ stellte ich nach einem Tag Nutzung und rund 100 KM Fahrleistung fest , das ein erheblicher Mangel zu Tage trat. (Zylinderkopfdichtung defekt).
Direkt nach auftreten des Mangels teilte ich dies dem Verkäufer
auch mit.
Dieser beteuerte den Mangel sowie Anzeichen für solch einen Mangel nicht bemerkt zu haben.
Der kauf war von Privat zu Privat.(Kaufvertag Vordruck Mobile.de)
Frage:
1. In wie fern habe ich Anspruch auf eine Mängelbehebung?

2. Habe ich Anspruch auf ein Wiederrufsrecht sowie Rücktrittsrecht?

Für eine rasche beantwortung wäre ich Ihnen Sehr dankbar.

MFG
O.S



Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 28.7.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 28.07.2006 20:59:07
Rechtsanwalt Stephan Weingart
Zeughaus Str. 7b, 66740 Saarlouis, Tel: 06831/ 12 27 0, Fax: 06831/ 1 27 27 27
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 17
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,


Bei Ihrem Auto liegt ein Sachmangel vor. Sie haben demnach nach § 437 BGB folgende Rechte:

1. Nacherfüllung
2. Minderung und Rücktritt
3. Schadenersatz/ Aufwendungsersatz

Grundsätzlich muss zunächst Nacherfüllung verlangt werden, d.h. hier die ordnungsgemäße Reparatur des Wagens.
Fordern Sie daher den Verkäufer unter Fristsetzung auf, den Wagen zu reparieren. Gelingt die Reparatur nicht oder wird sie endgültig verweigert, ist ein Rücktritt oder die Geltendmachung von Minderungsansprüchen möglich.

Ein Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 BGB haben Sie bei einem Kauf von Privat nicht

Problematisch ist allerdings, dass beim Kauf von Privat die Gewährleistung vom Verkäufer ausgeschlossen werden kann und es meines Wissens bei dem Kaufvertragsvordruck von Mobile.de auch ist.

Gewährleistungsansprüche der oben genannten Art wären damit ausgeschlossen.
Eine Ausnahme bestünde hier nur bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Ob der Mangel arglistig verschwiegen wurde, kann ich basierend auf den vorliegenden Informationen nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Weingart
Rechtsanwalt


Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Sie kann nur dazu dienen, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres rechtlichen Problems zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, stehe ich Ihnen gerne für eine weitere Beratung oder Vertretung zur Verfügung.


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

KFZ Kaufvertag | Gesamtbewertung: 5/5
Wurden Ihre Fragen beantwortet?
Bewertung: Fragesteller
Vielen Dank, hoffe auf ein Einsichtiges entgegenkommen des Verkäufers.



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Kaufrecht letzten Monat:

43
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
KFZ   Kaufvertag