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Frage geschrieben am 30.04.2011 01:58:21

KFZ-Kauf Unfall verschwiegen

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1679
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Person A (privat) kauft von einem gewerblichen Händler für Person B (eigener Sohn), der ein Gewerbe betreibt, ein Fahrzeug.

Person B macht eine Anzahlung von 16.000 Euro (Überweisung) an den Händler. Laut eigener Aussage verkauft der Händler nur an gewerbliche Personen. Der Verkäufer hat keinerlei Kopien des Gewerbescheins von Person B.

Die ausstehende Restsumme wird direkt von der privat Person durch eine Bank finanziert. Es gibt keine Bürgschaft oder Ähnliches, Person A ist der direkte Kreditnehmer und unterschreibt alle Papiere.

Person B holt das Fahrzeug ab und unterschreibt nur bei dem Kaufvertrag unter dem Feld "Abholer/Käufer".

Die Rechnung ist auf "Fn >>Nachname<<" ausgestellt, kein Vorname.

In dem Kaufvertrag stehen wenige Informationen. So stehen in dem Vertrag die Kilometer,
dass das Fahrzeug aus einer Sicherstellung stammt, und das 3 Schlüssel übergeben werden, ansonsten nichts.

Im Vertrag steht nichts von unfallfreiheit, aber steht auch nicht drin, dass das Fahrzeugt ein Unfall hatte. Wir sind davon ausgegangen, dass das Fahrzeug unfallfrei ist.

Die Sachmangelhaftung wird in der Rechnung ausgeschlossen. Bevor ich zu dem eigentlichen Punkt komme, würde mich interessieren, wer nun der Käufer ist.

Eine Woche später kommt bei einem ADAC-Gutachten heraus, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist.

An dem Wagen wurde gespachtelt, nachlackiert,
die Motorhaube wurde ausgetauscht, der Behälter für die Kühlflüssigkeit hat ein Loch. Der ADAC-Gutachter geht von einem Streifschaden an
beiden Seiten aus. Davon wurde nichts im Vertrag erwähnt und es wurde auch bei Besichtigung verschwiegen. (Zeugen gibt es.) Laut Gutachter ist es kein Bagatellschaden.

Person A und Person B hätten das Fahrzeug nicht erworben, wenn der Schaden erwähnt worden wäre. Im Vertrag steht weder unfallfrei noch Unfall. Wenn das mit
dem Ausschluss der Sachmangelhaftung rechtens ist, gibt es dennoch eine Möglichkeit gegen den Verkäufer vorzugehen.

Bitte um Informationen.


Antwort geschrieben am 30.04.2011 02:42:32
Rechtsanwältin Claudia Bertram
Von-Ketteler-Str. 1C, 31137 Hildesheim, Tel: 05121/41977 oder 0177/3300856, Fax: 05121/605654
Familienrecht, Pferderecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Fragen im Hinblick auf den von Ihnen bzw. Ihrem Sohn gekauften PKW beantworte ich anhand der von Ihnen gemachten Angaben sowie des angebotenen Einsatzes wie folgt:

Da Sie nach Ihren Angaben den PKW für Ihren Sohn gekauft und dieser bei der Abholung als Käufer unterschrieben hat, ist Ihr Sohn Vertragspartner des Verkäufers geworden. Ein weiteres Indiz hierfür ist die Tatsache, daß der Verkäufer nur an gewerbliche Käufer verkauft. Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung gehe ich davon aus, daß Sie dem Verkäufer gegenüber als Vertreter Ihres Sohnes aufgetreten sind. Hiergegen spricht auch nicht die Tatsache, daß ein Teil des Kaufpreises von Ihnen finanziert worden ist. Ihrer Sachverhaltsschilderung ist nicht zu entnehmen, ob die Tatsache, daß Sie einen Teil des Kaufpreises über die Finanzierung gezahlt haben, bekannt war. Dies ändert jedoch nichts daran, daß Ihr Sohn Vertragspartner des Händlers geworden ist, da den äußeren Umständen nach ist Ihr Sohn den Kaufvertrag unterschrieben hat und somit Vertragspartner geworden ist.

Da Ihr Sohn ebenfalls ein gewerblicher Händler ist, ist der im Kaufvertrag vorgenommene Ausschluß der Sachmangelhaftung wirksam, da ein solcher zwischen gewerblichen Vertragspartnern vereinbart werden kann.

Die Tatsache, daß der Verkäufer Ihnen bzw. Ihrem Sohn nicht mitgeteilt hat, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, könnte ein Grund zur Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB sein. Aufgrund der Anfechtung wäre der Kaufvertrag dann nichtig.

Voraussetzung für eine solche Anfechtung wäre, daß der Verkäufer Sie bzw. Ihren Sohn bei den Vertragsverhandlungen arglistig getäuscht hat.
Da es sich bei Ihrem Sohn um einen gewerblichen Käufer handelt, ist es fraglich, ob die Tatsache des Verschweigens des Unfalls bereits konkludent eine arglistige Täuschung darstellt. Zum einen hätten Sie bzw. Ihr Sohn die Möglichkeit gehabt, sich bei den Vertragsverhandlungen zu erkundigen, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handelt oder nicht. Zum anderen wäre zu untersuchen, ob Ihr Sohn als gewerblicher Käufer hätte erkennen können und müssen, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt.

Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anfechtung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung müßte im Streitfall von Ihrem Sohn beweisen werden. Ob dem Verkäufer tatsächlich der Vorwurf der arglistigen Täuschung nachgewiesen werden kann, ist eine Einzelfallfrage, die auf diesem Portal nicht beantwortet werden kann. Im Streitfall müßte das Gericht eine entsprechende Entscheidung nach Würdigung der Gesamtumstände fällen.

Ich würde Ihnen bzw. Ihrem Sohn daher raten, den Verkäufer mit der Tatsache zu konfrontieren, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt und zu versuchen, eine entsprechende Preisminderung zu erreichen. Dies erscheint mir die beste Lösung vor dem Hintergrund eines nicht unerheblichen Prozeßrisikos, da Ihr Sohn, wie bereits ausgeführt, das Vorliegen der Absicht einer arglistigen Täuschung des Verkäufers beweisen müßte.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß dieses Portal lediglich dazu dient, eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage zu geben und keinesfalls einen vollumfängliche anwaltliche Beratung ersetzen kann. Ich darf Sie außerdem darauf hinweisen, daß sich für den Fall, sollten einige wesentliche Details anders geschildert oder weggelassen werden, sich eine völlig andere Berwertung des Sachverhaltes ergeben kann.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben und würde mich über eine entsprechende Bewertung freuen.

Gern können Sie selbstverständlich eine kostenlose einmalige Nachfrage stellen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Nacht und ein schönes Wochenende,

Rechtsanwältin
Claudia Bertram


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

KFZ-Kauf Unfall verschwiegen | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-04-30
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