KFZ-Händler will vom Kaufvertrag zurücktreten
Preis: ***,00 € |
Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt.
Auf der Internetseite eines Mercedeshändlers habe ich (Privatkunde) ein Gebrauchtfahrzeug gesehen was mir gut gefallen hat. Das Fahrzeug wird nicht im Auftrag, sondern aus dem Gebrauchtwagenbestand des Händlers verkauft.
Nach Besichtigung und Probefahrt am vergangenen Samstag habe ich direkt eine "Verbindliche Bestellung" für den vereinbarten Kaufpreis für dieses Fahrzeug unterschrieben und den Händler mit der Zulassung beauftragt. Die Abholung des aufbereiteten, zugelassenen Fahrzeugs wurde für nächsten Samstag, 14.01. vereinbart.
Der Verkäufer hat mich darauf hingewiesen, so sthet es auch in der verbindlichen Bestellung, dass dies vorbehaltlich der Annahme seines Verkaufsleiters geschieht.
Gestern, Montag, hat mich der Verkäufer angerufen und mit telefonisch die Zustimmung des Verkaufsleiters mitgeteilt. Auch meine Bitte hin habe ich die Zusage vom Verkäufer nochmals per Email erhalten:
"Guten Tag Herr [Name xxx],
ich wollte Ihnen hiermit den Kauf [Fahrzeug xxx] , wie im Kaufvertrag aufgeführt, für [Kaufpreis xxx] Euro + 100,- Euro für Zulassung und Kennzeichen, bestätigen.
Eine offizielle, schriftliche Bestätigung erhalten Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg.
Bis dahin wünsche ich Ihnen eine angenehme Woche und freue mich auf Ihren Besuch am Samstag, den 14.01."
Heute, einen Tag später, erhalte ich telefonisch und dann per Email folgende Mitteilung:
"Wie telefonisch bereits angeführt, können wir Ihre Bestellung vom 07.01.2012 leider nicht annehmen, da der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie für das bestellte Fahrzeug, [Fahrzeug xxx], nicht möglich ist."
Meine Frage:
Ist mit dem Telefonanruf und der Bestätigungsemail nicht schon ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen? Kann der Händler sich jetzt noch so herauswinden? Ob der Händler seine Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen auf eine externe Versicherung abwälzt oder nicht war mir nicht bekannt, ist mir schlichtweg egal und wenn er das nicht im Vorfeld prüft und deshalb im Nachhinein Probleme bekommt dann ist das m.E. sein Problem.
Ich bitte Sie um Rat was nun zu tun ist. Ich möchte das Fahrzeug gerne haben.
Vielen Dank und mit besten Grüßen-
Ihr Fragesteller
Kaufvertrag









