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KFZ-Finanzierung, Todesfall


16.09.2009 23:01 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Mein Vater ist verstorben und hatte noch eine Autofinanzierung am Laufen, die er im Alter von 69 Jahren abgeschlossen hatte (Laufzeit 72 Monate, Beginn Juli 2007, Ablauf Juni 2013, Höhe 274€). Er hat keine Restschuldversicherung abgeschlossen und keinen Bürgen eingetragen. Die finanzierende Autobank fordert nun von meiner Mutter die Fortführung der Finanzierung oder Ablösung des KFZ. Welche Möglichkeiten bestehen, sich gegen diese Forderungen zu wehren/ wie sollte man diesen Forderungen gegenübertreten (an einer Fortsetzung der Finanzierung bzw. Behalten des KFZ besteht ohnehin kein Interesse), Testament/ Erbschein wurden von der Bank angefordert (Sterbeurkunde wurde zugesandt),liegen aber nicht vor.
17.09.2009 | 00:06

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
511 Bewertungen
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Leider gibt es für die erben bei solchen kreditfinanzierten Kaufverträgen keine Möglichkeit, den Vertrag nicht fortzusetzen.

Sie können nur versuchen, auf dem Verhandlungswege eine Aufhebung zu erreichen. Einen Anspruch gibt es jedoch nicht.

Alternativ können Sie bzw. Ihre Mutter auch die Erbschaft ausschlagen. Dann sind Sie bzw. Ihre Mutter nicht an den Vertrag gebunden, allerdings ist dann auch das gesamte Erbe weg.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

511 Bewertungen
FACHGEBIETE
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht