Kurze Schilderung des Sachverhaltes.
1. Autofinanzierung gekündigt wegen Ratenrückstand. 3 Monate.
2. Lohnabtretung bei meinen Arbeitgeber durchgesetzt und knapp 8000.- € vom Lohn einbehalten. (Ausgleich für den Verlust meines Arbeitsplatzes)
3. Gleichzeitig ein Mahnbescheid über die volle Restschuldsumme beantragt ohne Abzug der gepfändeten Beträge.
4. Fremdfirma beauftragt das finanzierte KFZ einzuziehen und/oder ggf. die Gesamtsumme in Empfang zu nehmen.
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen welches das KFZ einziehen soll um es zu verwerten erhielt ich folgende Information.
Abgabe der Schlüssel und der Fahrzeugpapiere. Parken in einem Gewerbegebiet um auf die Abholung des Fahrzeugs durch einen Transporter zu warten. DIES KANN BIS ZU 2 WOCHEN DAUERN.
Jetzt meine Frage. Wie verhält es sich mit meiner KFZ Versicherung?
Muss ich das KFZ voll versichert übergeben ohne zu wissen wann es mal abgemeldet wird, und wenn ja, was passiert im Falle eines Unfalls an dem ich nicht beteiligt war aber das KFZ auf mich zugelassen ist.
MfG Swordfish
Antwort geschrieben am 13.10.2010 23:34:45 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
Bewertungen: 750
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Das Kfz ist wie in dem Sicherungsvertrag vereinbart zu übergeben. Da in der Sicherungsübereignung wahrscheinlich nicht geregelt ist, dass das Kfz mit einer Zulassung abzugeben ist, sollten Sie bei der Abholung die Autokennzeichen entfernen, ebenso die Umweltplakette.
2. Im weiteren ist es ratsam von dem Kfz vor Abholung Bilder im Beisein eines Zeugen zu machen. Der Zeuge soll Ihnen dann bestätigen, wann die Bilder angefertigt wurden und das der Zustand dem Zustand bei der Abholung entspricht.
3. Das Parken in einem Gewerbegebiet sollten Sie ablehen. Sie geben den Termin vor, wann und wo das Kfz abgeholt wird. Lassen Sie sich von dem Abschleppunternehmen eine Originalvollmacht aushändigen, dass das Unternehmen zur Abholung berechtigt ist. Weiterhin lassen Sie sich eine Quittung durch das Abschleppunternehmen ausstellen, in dem neben dem Kilomterstand auch der Zustand des Fahrzeuges aufgenommen wird.
4. Schließlich sollten Sie gegen den Mahn- oder Vollstreckungsbescheid Widerspruch bzw. Einspruch einlegen, da erstens die geltend gemachte Forderung zu hoch erscheint. Im weiteren das finanzierende Institut durch die Gehaltsabtretung und Sicherungsübereignung ausreichend abgesichert ist. das Mahnverfahren verursacht unnötige Kosten, die Sie in jedem Fall zurückweisen sollten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 13.10.2010 23:43:25
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Abschliessend aber noch eine Frage.
Wenn ich die Kennzeichen des KFZ entferne dann kann die Bank das KFZ ja nicht mehr abmelden und anders herum kann ich dies auch nicht da ich nicht im Besitz der nötigen KFZ Papiere bin.
Was soll man in diesem Fall machen?
MfG Swordfish
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Abschliessend aber noch eine Frage.
Wenn ich die Kennzeichen des KFZ entferne dann kann die Bank das KFZ ja nicht mehr abmelden und anders herum kann ich dies auch nicht da ich nicht im Besitz der nötigen KFZ Papiere bin.
Was soll man in diesem Fall machen?
MfG Swordfish
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 15.10.2010 21:53:03
Aus meiner Erfahrung ist mit den Kennzeichen und dem Kfz Schein eine Abmeldung möglich. Die Bank muss hierzu den Kfz Brief an die Zulassungsstelle senden und erhält diesen dann nach der Abmeldung wieder zurück.
Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht darauf verlassen, dass die Bank eine Abmeldung für Sie vornimmt, daher sollten Sie dies sicherheitshalber selbst in die Wege leiten.
Mit besten Grüßen
Aus meiner Erfahrung ist mit den Kennzeichen und dem Kfz Schein eine Abmeldung möglich. Die Bank muss hierzu den Kfz Brief an die Zulassungsstelle senden und erhält diesen dann nach der Abmeldung wieder zurück.
Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht darauf verlassen, dass die Bank eine Abmeldung für Sie vornimmt, daher sollten Sie dies sicherheitshalber selbst in die Wege leiten.
Mit besten Grüßen
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