Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 469 weitere Antworten zum Thema Kündigung.
Hallo,
meine Freundin hat in Ihrer Wohnung einen Telefonanschluss, sowie eine DSL-Flatrate von der Telekom.
Ihre Vertragsbindung wäre im März 2008 ausgelaufen.
Dazu habe ich jetzt eine Frage:
Vor kurzem bekam Sie einen Anruf von der Telekom. Dort wurde Ihr angeboten, das Sie Ihren Vertrag umstellen könnte (bisher 49€/monatl. nach der Umstellung 39€/moantl. Gebühr). Der nette Herr am Telefon hat Ihr das so lange angepriesen, bis Sie der Änderung zustimmte. Sie hatte Ihm aber bei diesem Gespräch ausdrücklich gesagt, das Sie wahrscheinlich sowieso bald umzieht (zu mir) und den Vertrag nicht mitnehmen kann (da ich schon einen Vertrag mit alice habe). Er meinte daraufhin, das die Umstellung des Vertrags ja dann optimal wäre, da Sie ja in der verbleibenden Zeit in der Sie Ihre wohnung noch hat Geld sparen könnte.
Soweit so gut.... dachte Sie...
Letzte Woche rief Sie bei der Telekom an um sich wegen dem Umzug (Kündigung) zu erkundigen. Dabei erfuhr Sie, das Ihr Vertrag aufgrund der Umstellung um 2 Jahre verlängert wurde.
Jetzt ist die Frage, ob das rechtmässig ist und was meine Freundin machen kann um diese Vertragsänderung rückgängig zu machen bzw um die Verlängerung herum zu kommen. Ihr wurde am Telefon verschwiegen, das sich der Vertrag bei Umstellung verlängert. Wie ich mitbekommen habe, ist das wohl bei der Telekom normal...
Bei Ihrer Anfrage wurde Ihr gesagt, das Sie wenn Sie den Vertrag kündigt, die Grundgebühr für die verbleibende Laufzeit in Rechnung gestellt werden würde.
Aus meiner Sicht müsste die Verlängerung aufgrund der Umstellung des Vertrages aber doch nichtig sein, da der Telekom Mitarbeiter die Verlängerung bewusst verschwiegen hat.
Sehe ich das so richtig?
Bei wem liegt in diesem Fall die Nachweispflicht?
Es wäre schön, wenn mir jemand mit Rat zur Seite stehen könnte.
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 24.1.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 24.01.2008 20:46:31 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 1019
Sie sehen nur 150 Zeichen der Antwort.
Länge der vollen Antwort: 1118 Zeichen.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwältin True-Bohle direkt

