Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 14 weitere Antworten zum Thema Handwerkerrechnung.
Guten Tag,
ich bitte um Auskunft bezüglich einer Handwerkerrechnung die ich angefochten habe. 5 Streitpunkte habe ich mit dem Handwerker, folgender Sachverhalt:
1. Der Handwerker war 2x vor Ort vor Ausführung der Arbeit, kannte also m.E. die Gegebenheiten vor Ort. Trotz allem führ er am 1. Tag der Ausführung erstmal nach 5 Minuten Anwesenheit zum Baumarkt, wo er angeblich 1:45 Stunden war (Baumarkt ist 3 Minuten entfernt), es wurden nur Mörtel und Schalbretter besorgt. M.E. nach nicht nachvollziehbar. Muß ich dies Tragen wenn der Handwerker die Gegebenheiten kannte und die Besorgungen auch hätte vorher arrangieren können, zumal ich den Zeitaufwand für absolut unangemessen halte?
2. Der Handwerker hat ein Angebot abgegebn in dem der Fensterbänke füe einen Pauschalpreis pro laufendem Meter installiert, hinterher rechnete er allerdings m.E. viele Sachen als Sonderleistung ab auf Stundenbasis ab. Was genau Bestandteil der Montage von Fensterbänken zu diesem Pauschalpreis ist wurde im Angebot nicht näher definiert. Kann ich meinen Anspruch durchsetzen aufgrund der Tatsache, dass das Angebot ungenau war?
3. Die Handwerker waren an 2 Tagen hintereinander da, es wurden mir 2x pauschale Anfahrtskosten in Rechnung gestellt a 53 EUR, diese Anfahrtspauschale wurde aber nicht im Angebot genannt. Muß ich diese Pauschale 2x zahlen wenn Sie nicht im Angebot genannt ist oder kann ich sie kürzen auf ein angemessenes Maß? Lt. Routenplaner hat der Handwerker einen Anfahrtsweg von 15 Minuten.
4. An beiden Tagen waren 2 Handwerker vor Ort. Am ersten Tag allerdings viel uns auf, dass eigentlich nur 1 Monteur richtig arbeitete, der andere stand meist nur daneben und schaute zu oder reichte dem 1. Monteur hier und da mal Werkzeug. M.E. waren für die Ausführung der Arbeiten keine 2 Monteure nötig, einer hätte das auch machen können, der Mehraufwand an Stunden wäre gering gewesen. Kann ich die vollen Stunden, die in Rechnung gestellt wurden für den 2. Monteur anfechten?
5. Letztlich wurden die Arbeiten leider auch noch so schlampig ausgeführt, dass ich dem HAndwerksbetrieb eine Mängelanzeige durchgeben mußte. Ich habe daraufhin einen Teilbetrag der Rechnung als Sicherheit einbehalten und dies dem Handwerker mitgeteilt. Ist die Einbehaltung einer Sicherheit meinerseits zulässig?
Danke im voraus.
Antwort geschrieben am 24.10.2010 01:23:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Zu Ihren einzelnen Fragen:
1.: Nein, müssen Sie nicht, da dies zu den Vorbereitungshandlungen gehört und insbesondere die Schalbretter eigentlich in dem Werkzeugreservoir vorhanden sein müssen. Davon abgesehen ist die aufgewendete Zeit nur relevant, wenn Sie eine Vergütung nach Arbeitszeit vereinbart haben. Aus Frage 2 entnehme ich, dass eine Pauschalvergütung pro Meter fensterbank vereinbart war. Damit ist die aufgewendete Arbeitszeit unbeachtlich.
2.: Es hängt entscheidend von der Art des Angebotes bzw. der Berechnungsweise des Endpreises ab. Wenn der Handwerker einen Pauschalpreis pro Meter Fensterbank angeboten hat und Sie dies angenommen haben, decken die Pauschalpreise alles ab. Daher müssen Sie nur den Pauschalpreis bezahlen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie Sonderleistungen gefordert haben. Bitte teilen Sie in der Nachfrage mit, ob Sie Sonderleistugen gefordert haben.
3.: Wenn die Anfahrtspauschale nicht im Angebot genannt war, müssen Sie diese nicht zahlen, da nur das von Ihnen angenommene Angebot relevant ist.
4.: Auch hier ist relevant, ob eine Vergütung nach Stunden oder als Pauschale nach Metern Fensterbank vereinbart war. Wenn eine Vergütung nach Stunden vereinbart war, können Sie die Rechnungssumme drücken, indem Sie von dem Handwerker eine Begründung für die Anwesenheit des zweiten Handwerkers fordern.
5.: Ja, ein solcher Einbehalt ist üblich, jedoch müssen Sie mit einer Klage des Handwerkers rechnen. Im Zuge des Gerichtsverfahrens können Sie jedoch die Mängel zur Sprache bringen.
Bei einer Nachfrage wäre hilfreich, welche Vergütung im Angebot genannt war, ob nach Stunden oder nach Metern Fensterbank.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 24.10.2010 12:08:25
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für die sehr guten Ausführungen, die mir sehr weiterhelfen.
Zum 1. Punkt noch eine Nachfrage. Als Festpreis war nur die Montage der Fesnterbänke verhandelt, der Rest nach Arbeitsstunden. NAch Arbeitsstunden wurde auch die Verschalung des Fundaments und Ausgiessen mit Mörtel. Mein Punkt gegenüber dem Handwerker ist der dass er 2x vorab da war, einmal um alles auszumessen und beim 2. mal um sich nochmal einen Überblick zu machen. Beim 2. Termin wurde sogar mündlich abgesprochen, dass der Handwerker Schalbretter und Mörtel mitbringt. Hinterher fährt er dann aber fast 2 Stunden zum Baumarkt um diese Baumaterialien zu besorgen, die meiner Meinung einfach hätten dabei sein müssen bei einem solchen Auftrag.
Danke im voraus.
Freundlcihe Grüße
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für die sehr guten Ausführungen, die mir sehr weiterhelfen.
Zum 1. Punkt noch eine Nachfrage. Als Festpreis war nur die Montage der Fesnterbänke verhandelt, der Rest nach Arbeitsstunden. NAch Arbeitsstunden wurde auch die Verschalung des Fundaments und Ausgiessen mit Mörtel. Mein Punkt gegenüber dem Handwerker ist der dass er 2x vorab da war, einmal um alles auszumessen und beim 2. mal um sich nochmal einen Überblick zu machen. Beim 2. Termin wurde sogar mündlich abgesprochen, dass der Handwerker Schalbretter und Mörtel mitbringt. Hinterher fährt er dann aber fast 2 Stunden zum Baumarkt um diese Baumaterialien zu besorgen, die meiner Meinung einfach hätten dabei sein müssen bei einem solchen Auftrag.
Danke im voraus.
Freundlcihe Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 25.10.2010 03:21:44
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihrer Meinung ist zuzustimmen. Wenn der Handwerker vorher gewußt hat, was er benötigt, ist die Zeit für die Beschaffung der Materialien nicht in Rechnung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihrer Meinung ist zuzustimmen. Wenn der Handwerker vorher gewußt hat, was er benötigt, ist die Zeit für die Beschaffung der Materialien nicht in Rechnung zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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