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Frage geschrieben am 18.03.2011 10:39:03

Kündigungsvorgehen mit mehreren Hauptmietern/Nachmieterintegration

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 870
Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Angabe meines o.g. Gebots möchte ich um Ihren Rat in folgender Situation bitten:

Ich bewohne derzeit eine Wohnung mit zwei Mitbewohnern, wobei ich mit einem der beiden anderen als Hauptmieter im Mietvertrag festgehalten bin, der dritte ist in einem Untermietsverhältnis bei uns wohnend.

Da ich mein Studium bald beende möchte ich gern das Mietverhältnis kündigen. Der bisherige
Untermieter möchte danach an meine Stelle im Mietvertrag treten.
Ich habe meinem Mitbewohner (Hauptmieter) vorgeschlagen, dass wir ein gemeinschaftliches
Kündigungsschreiben aufsetzen und er sich danach einen neuen Mietertrag vom Vermieter besorgt. Doch dies lehnt er ab, da er es für unnötig hält, möchte er doch in der Wohnung bleiben und auch andere Mitekonditionen bei einem neuen Vertrag ausschließen will.

Nun habe ich schon viel von den Kündigungsmodalitäten bei mehreren Hauptmietern gelesen (Bsp.: "Man kann nur gemeinschaftlich kündigen...") und deswegen zielt meine Frage auf das konkrete Vorgehen bzw. die Formulierung einer Kündigung (Mietrecht) ab, einmal um mich vom Vertrag auszuschließen und beim zweiten Fall um den neuen Mitbewohner an meine Stelle im Vertrag treten zu lassen.

1. Reicht für mich ein Kündigungsschreiben wie (Text verkürzt beispielhaft gewählt):

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ICH den bestehende Mietvertrag...
Somit werde ich ...... ab dem xx.xx.xxxx von allen Rechten und Pflichten des Vertrags entbunden.

Meine Unterschrift.....................................................................Unterschrift Hauptmieter B


Sprich, ist es ausreichend wenn ich für mich eine Kündigung (Mietrecht) aufsetze und der andere
Hauptmieter seine Zustimmung zur Kündigung durch seine Unterschrift gibt (müsste man dort ggf Umformulieren?) oder muss wirklich erkennbar sein, dass wir beide das Mietverhältnis kündigen möchten?

2. Wie oben erwähnt gibt es einen potentiellen Nachmieter, der auch vom anderen Hauptmieter akzeptiert wird.

Wie ist da die "saubere" Vorgehensweise um mich vom Mietvertrag ggf. zu lösen?
Muss ich mit dem Vermieter einen Ausschlussvertrag schließen um aus dem Mietvertrag genommen zu werden? Oder reicht ein Schreiben in dem ich um meinen Ersatz im Mietvertrag durch den Nachmieter bitte?


Ich bedanke mich im Voraus für ihre Auskünfte



Antwort geschrieben am 18.03.2011 11:29:39
Rechtsanwalt Sebastian F. A. Belgardt
Großholthauser Straße 124, 44227 Dortmund, Tel: 0231. 580 94 95, Fax: 0231. 580 94 96
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Sehr geehrter Ratsuchender,

sind mehrere Personen Mieter, kann das Mietverhältnis einseitig von den Mietern nur im Ganzen aufgelöst werden, indem alle Mieter gemeinsam die Kündigung (Mietrecht) erklären.

Es ist nicht möglich, dass nur einer von mehreren sich „herauskündigt"; auch nicht, wenn alle anderen Mieter zustimmen.

Sonst könnte der Vermieter ggf. vor vollendete Tatsachen gestellt werden, die er nicht will. Im Extremfall könnten sich alle solventen Mieter „auskündigen".

Daher kann das Mietverhältnis (ohne Mitwirkung des Vermieters) nur im Ganzen von allen gekündigt werden oder eben von allen fortgesetzt werden.

Selbst dann, wenn ein Mieter auszieht, bleibt er Mieter der Wohnung.

Das von Ihnen vorgeschlagene Schreiben entfaltet demnach nicht die gewünschte Wirkung (jedenfalls nicht, solange der Vermieter nicht zustimmt).

Nur mit der Mitwirkung aller Beteiligung lassen sich die gewünschten Wirkungen erzielen.

Es ist dann beispielsweise möglich, je nach Wunsch, dass der jetzige Untermieter Ihre Position im Mietvertrag einnimmt und Sie aus dem Mietvertrag entlassen werden.
Oder: Sie werden aus dem Mietvertrag entlassen und der andere Hauptmieter bleibt nunmehr alleiniger Hauptmieter, etc.

Sie sollten daher den Vermieter kontaktieren und nachfragen, inwieweit er einer solchen Änderung zustimmt.
Stimmt er zu, sollten Sie sich von ihm schriftlich bestätigen lassen, dass das Mietverhältnis zwischen Ihnen und dem Vermieter aufgehoben ist.

Sollte der Vermieter seine Mitwirkung gänzlich verneinen, muss die Wohnung insgesamt gekündigt werden.
Hier muss allerdings der andere Hauptmieter zustimmen.

Sie haben aber in der Regel einen Anspruch auf seine Zustimmung, wenn die Wohngemeinschaft zwischen Ihnen beiden aufgelöst werden soll (da Sie sonst für "alle Zeit" für die Wohnung haften müssten, solange wie der andere Mieter das will.)

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.


Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt


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