Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.03.2011 19:44:58

Kündigungsschutzklage - Gehaltforderung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 925
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 17 weitere Antworten zum Thema Kündigungsschutzklage.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin kürzlich zunächst ordentlich, dann in kurzer Zeit auch noch zweimal fristlos gekündigt worden. Kündigungsschutzklage gegen alle drei Kündigungen ist anhängig.

Ich habe meinem Arbeitgeber angeboten, während des laufenden Verfahrens weiterzuarbeiten und schicke ihm jetzt regelmäßig monatlich eine Gehaltsnachforderung wegen Annahmeverzug zu.

Jetzt weiß ich aber nicht, wann ich das Gehalt sinnvollerweise gerichtlich anhängig mache, um kostenmäßig und inhaltlich richtig vorzugehen.

Kann ich das Ergebnis der Kündigungsschutzklagen abwarten und erst anschließend das Gehalt gerichtlich einklagen, falls es nicht freiwillig gezahlt wird ?
Oder hat es Vorteile, wenn ich es im Rahmen der anhängigen Kündigungsschutzklagen als Klageerweiterung geltend mache ? (Das erscheint mir allerdings insofern problematisch, nachdem es durch die drei Kündigungen eine Reihe an Möglichkeiten für das Ende des Arbeitsverhältnisses gibt und ich nicht weiß, wie ich das dann sinnvoll geltend mache !?)



Antwort geschrieben am 26.03.2011 19:48:10
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8, 33609 Bielefeld, Tel: 0521/178960, Fax: 0521/176651
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 481
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Guten Abend,

Sie sollten, falls das noch nicht geschehen ist, darauf hinwirken, dass alle drei Verfahren zusammengefasst werden, damit eine einheitliche Entscheidung ergeht. In diesem Verfahren können Sie die rückständigen Gehälter gleich mit beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.03.2011 07:21:46

Sehr geehrter Herr Otto,

nach welcher Rechtsvorschrift ist es möglich, getrennt anhängig gemachte Klagen zusammenzufassen ?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.03.2011 08:43:45

Guten Morgen,
die gesetzliche Grundlage für die Verbindung von Verfahren ist § 147 ZPO in Verbindung mit § 46 Abs. 2 ArbGG.

Mit freundlichen Grüßen



Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Otto direkt

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Arbeitsrecht letzten Monat:

96
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Kündigungsschutzklage   Gehaltforderung