Nun hat mir Flexstrom in einer "Vetragsverlängerung" Mitteilung zum 21.12.2009 eine saftige Preiserhöhung zum 1.3.2010 mitgeteilt und mir in einer Fussnote ein 14-tägiges Kündigungsrecht aufgrund der geänderten Konditionen eingeräumt. Bleibe die Kündigung aus, werde dies als Zustimmung zu den neuen Konditionen gewertet.
Diese 14-tägige Frist habe ich versäumt, möchte nun aber trotzdem so schnell wie möglich raus. Deshalb meine Frage: ist die Befristung des ausserordentlichen Kündigungsrechts auf 14 Tage wirksam? Weder in den AGB noch in irgendeiner vertraglichen Vereinbarung steht etwas hierzu.
Ich würde nun gerne auf einer wirksamen ausserordentlichen Kündigung zum 28.2.2010 aufgrund der Preiserhöhung beharren, Flexstrom behauptet, die frühest mögliche Kündigung sei nach versteichen der 14-tägigen Frist nun der 28.2.2011.
Wie sollte ich mich verhalten?
Herzlichen Dank!
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Diese Antwort ist vom 14.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 14.01.2010 16:50:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Carolin Richter
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