Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 48 weitere Antworten zum Thema Kündigungsfristen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 16.03.2011 eine geringfügige Beschäftigung gekündigt. In meinem Dienstvertrag (Arbeitgeber Innere Mission) steht:
Für die Kündigung des Dienstverhältnisses gelten die Fristen des § 30 AVR.
Dieser regelt folgendes:
Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien nach einer Beschäftigungszeit von 8 Jahren (trifft bei mir zu) 4 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Meine Frage ist jetzt, zu wann ist meine Kündigung wirksam, wenn ich am 16.03.2011 gekündigt habe ?
Ich habe jetzt verschiedene Versionen gehört und bin deswegen etwas verunsichert.
Vielen Dank.
Grüße
S.Ernst
Antwort geschrieben am 11.04.2011 13:49:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Guido Matthes
Fuhrstr. 4, 58256 Ennepetal, Tel: 0 23 33 / 83 33 88, Fax: 0 23 33 / 83 33 89
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Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:
Die Kündigung wirkt in diesem Fall zum 30.09.2011.
Bis zum 31.03.2011 bzw. 30.06.2011 konnte die viermonatige Kündigungsfrist nicht eingehalten werden. Die Kündigung wirkt dann zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres, bis zum dem die Kündigungfrist voll eingehalten werden kann; hier also zum Ende des dritten Quartals.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
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