Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 311 weitere Antworten zum Thema Kündigungsfrist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin seid dem 1.4.2009 nach TV-L eingestellt.
Für meine Kündigung gilt §34 Absatz 1 TV-L.
Welche Kündigungsfrist habe ich momentan?
Mit freundlichen Grüssen
Antwort geschrieben am 21.01.2011 09:39:33 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 298
Tirpitzstr.21, 26122 Oldenburg, Tel: 0441-7779786, Fax: 0441-7779346
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Mietrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 298
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Da Ihr Beschäftigungsverhältnis mehr als ein Jahr, aber noch keine 5 Jahre andauert, sieht § 34 TV-L eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres vor.
Konkret bedeutet dies:
Eine bis einschließlich 17.02.2011 dem Arbeitgeber zugegangene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des 31.03.2011. Geht die Kündigung erst am 18.02.2011 oder später zu, endet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf des 30.06.2011.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Tirpitzstr. 21
26122 Oldenburg
Tel. 0441-7779786
Fax 0441-7779346
info@jan-wilking.de
www.jan-wilking.de
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Wilking direkt

