Kündigungsfrist Arbeitvertrag gültig?
| 26.05.2009 21:01 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich denke über einen Arbeitgeberwechsel nach und finde in meinem unbefristeten Arbeitsvertrag zum Thema Kündigungsfristen folgende Inhalte:
$ 2 Vertragsdauer und Kündigung
1. Das Vertragsverhältnis beginnt am XXXXXXXX1998.
2. Die ersten sechs Monate nach rechtlichem Beginn des
Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. lnnerhalb der
Probezeit kann beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen zu
jedem Termin gekündigt werden.
3.
Danach kann das Arbeitsverhältnis, auch ein befristetes,
von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von sechs
Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt
werden. Die Kündigungsfrist erhöht sich nach einer Be-
schäftigungsdauer
von 2 Jahren auf 3 Monate zum Quartalsende;
von 4 Jahren auf 4 Monate zum Quartalsende;
von 6 Jahren auf 5 Monate zum Quartalsende;
von 8 Jahren auf 6 Monate zum Quartalsende.
Die vorstehend genannten Verlängerungen der Kündigungs-
frist gelten für den AG und den Mitarbeiter.
Das Arbeitsverhältnis endet, ohne daß es einer Kündigung
bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die gesetzliche Pen-
sionsaltersgrenze in der Sozialversicherung erreicht wird.
Ich frage mich nun:
1. Ob die nun nach über 10 Jahren Betriebszugehörigkeit langen Kündigungsfristen von 6 Monaten zum Quartal so gültig sind. Nächste Woche werde ich meinem evtl. neuen Arbeitgeber hierzu Auskunft geben müssen.
2. Wenn ja, ist der Arbeitsvertrag generell gültig, da er nicht vom Geschäftsführer unterschrieben wurde, sondern „nur" von einem Mitglied der Geschäftsleitung?
Mein Arbeitgeber gehört keinem Arbeitgeberverband an und ich keiner Gewerkschaft, d.h. es gibt keine tariflichen Bestimmungen.
Ich bin leitender Angesteller in einem Dienstleistungsunternehmen.
Beim Beginn des Arbeitsvertrages war ich über 30 Jahre alt.
Vielen Dank für die Antwort im voraus.
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