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Frage geschrieben am 05.04.2011 18:07:54

Kündigungsfrist Arbeitnehmerseitig

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 784
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 311 weitere Antworten zum Thema Kündigungsfrist.
Ich bitte um Information zur Kündigungsfrist des Arbeitnehmers.
Der Arbeitsvertrag besteht seit dem 01.03.2009, ein Altvertrag vom 31.07.2000 verliert hinsichtlich aller Rechte und Pflichten seine Gültigkeit. Die Betriebszugehörigkeit seit dem 01.09.2000 wird im vollem Umfang angerechnet.
Folgendes steht im Neuvertrag unter Kündigungsfristen:
2 Monate zum Monatsende
Darüber hinaus gelten folgende Kündigungsfristen beiderseits als vereinbart:
Nach 10 Jahren Beschäftigungszeit 5 Monate zum Monatsende

Kann ich als Arbeitnehmer nun das Arbeitsverhältnis 2 Monate zum Monatsende kündigen oder gilt hier 5 Monate zum Monatsende?

Besten Dank im voraus.


Antwort geschrieben am 05.04.2011 18:22:52
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Heinz-Fangman-Str. 2, 42287 Wuppertal, Tel: 0202 76988091, Fax: 0202 76988092
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Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

So wie Sie die Vereinbarung in Ihrem neuen Arbeitsvertrag zitieren, hat der Arbeitgeber auch Sie an die für ihn geltenden längeren Kündigungsfristen gebunden. Sie müssen daher eine Kündigungsfrist von fünf Monaten zum Monatsende einhalten, d.h. könnten zurzeit zum 30.09.2009 kündigen.

Im Rahmen eines Aufhebungsvertrags könnte natürlich einvernehmlich eine früherer Beendigungstermin vereinbart werden.

Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage ist aber erst bei voller Durchsicht des Vertrags und Prüfung ggf. anwendbarer Tarifverträge möglich, an dieser Stelle erhalten Sie nur eine erste Einschätzung im Rahmen einer Erstberatung.

Dr. Elke Scheibeler
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Heinz-Fangman-Str. 2
42287 Wuppertal
Tel: 0202 76988091
Mobil: 0172 9077547
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