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Frage geschrieben am 01.04.2011 15:51:48

Kündigungschutzt Arbeitsmedizinische Stellungnahme

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 783
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Hallo,

Frage:
Soll ich dieses Schreiben weiterleiten.

Vorgang:
Der AG hat eine Stellungnahme von dem AG-Arzt angefordert.
Der Arzt hat seine Stellungnahme geschrieben und dem AN zur Weiterleitung an den AG überlassen. Der AG ist vom Arzt informiert worden.
Die Entbindung der Schweigepflicht liegt dem Arzt vor.


Hier dier Wortlaut des Schreibens:
Beantwortung ihrer Anfragen
1. AN wird zukünftig auf Dauer seine beschriebenen Aufgabengebiete nicht in vollem Umfang ausführen können. Die einzigen Tätigkeiten, die möglich wären sind die Tätigkeiten am PC, wobei auch darauf geachtet werden muss, dass die Tätigkeiten nicht
hohe Anforderungen an das Konzentrationsvermögen voraussetzen und so gestaltet sind, dass frei gewählte Pausen möglich sind.
2. Diese Frage ist nicht zu beantworten. Eine volle Arbeitsfähigkeit wurde von der behandelnden Hausärztin bescheinigt. Aus
meiner Sicht wird für die o.g. Tätigkeiten die Einschränkung auf Dauer bestehen.
3. Eine Prognose ist nicht absehbar.


Allgemein:
GDB 70 %. Krankheitsdauer 9 Monate, Erst AU in 20 Jahren.Betriebszugehörigkeit 21 Jahre.


Antwort geschrieben am 01.04.2011 17:02:32
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Große Teichstraße 17, 18337 Marlow, Tel: 038221-42300, Fax: 038221-42299
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Die in dem Schreiben getroffenen Aussagen lassen natürlich eine krankheitsbedingte Kündigung befürchten, wenn Sie im Betrieb Ihres Arbeitgebers auf Dauer nicht mehr im vereinbarten Umfang Ihren Arbeitspflichten nachkommen können und Ihnen auch keine Alternativtätigkeiten angeboten werden können.
Insofern ist nachvollziehbar, daß Sie dieses Schreiben nur ungern Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Allerdings haben Sie den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden und Ihr Arbeitgeber weiß, daß der Arzt Sie untersuchte und er erwartet nun natürlich dessen Stellungnahme. Sie werden daher nicht verhindern können, daß Ihr Arbeitgeber sich direkt an den Arzt wendet und den Bericht direkt bei ihm anfordert. Insofern empfiehlt es sich, das Schreiben an den Arbeitgeber weiterzuleiten und unter Hilfestellung durch den Betriebsrat (wenn vorhanden) oder einen im Arbeitsrecht tätigen Rechtsanwalt mit Ihrem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten, ggf. unter Abänderung des Aufgabenfeldes. Auf Grund Ihres GdB von 70% wird eine Kündigung ohnehin nur schwer durchsetzbar sein.

Für Rückfragen oder eine etwaige Interessenvertretung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Morwinsky
Rechtsanwalt



Große Teichstraße 17
18337 Marlow

Telefon : 038221 – 42 300
Fax : 038221 – 42 299
mail: kanzlei@anwalt-mv.de

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Kündigungschutzt Arbeitsmedizinische Stellungnahme | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2011-04-01
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