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Guten Tag,
Ich bin seit drei Jahren in einer Seniorenresidenz angestellt und habe in der Einrichtung einen ambulanten Pflegedienst gegründet und geleitet. Vor 2 jahren hat die Geschäftsleitung gewechselt.Mir wurde Führungsschwäche und Überforderung angelastet und verbal mit Kündigung gedroht.Ich bat um eine 2. Chanche. Die Vertragskrankenkassen mahnte die Firma an, eine Vetretung für mich einzustellen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.es tat sich nichts. Ich konnte keinen Urlaub nehmen.
Vor 6 Monaten musste ich in die Klinik(Bourn-out-Syndrom) für 10 Wochen. Bin weierhin krank.
die Geschäftsleitung bat um ein Gespräch.Schlug mir eine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen vor.
Ich möchte keinesfalls mehr dort arbeiten.
Betriebsrat oder Personalvertretung gibt es nicht.
Sollte ich die Kündigung annehmen? Mir den Jahresurlaub auszahlen lassen oder warten, bis ich wieder gesund werde.Leide unter Depressionen und muß Medekamente nehmen.
Ich werde 56 Jahre alt.
Ich habe mir auch gedacht vielleicht die EU Rente zu beantragen. Weil ich im Gesundheitswesen wahrscheinlich gar nicht mehr tätig sein kann.
Ich freue mich auf eine Antwort und danke recht herzlich
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 10.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.12.2007 10:21:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Markus Timm
Alleestraße 13, 14469 Potsdam, Tel: 0331 / 979375 0, Fax: 0331 / 979375 20
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Urheberrecht
Bewertungen: 108
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ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten Sie im Hinblick auf zu erwartende Sozialleistungen (Arbeitslosengeld) den Weg über eine betriebsbedingte Kündigung gehen. D. h., Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen, also betriebsbedingt. Alle anderen Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden (Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag) führen regelmäßig zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes.
Ihr Sachverhalt deutet darauf hin, dass Ihr Arbeitgeber eine Mitschuld an Ihrem Schicksal hat. Inwieweit hieraus Ansprüche für Sie erwachsen können, kann an dieser Stelle nicht gesagt werden. Es könnte sich für Sie durchaus lohnen, einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe aufzusuchen und sich unter diesem Aspekt noch einmal ausführlich beraten zu lassen und zwar, bevor Sie mit Ihrem Arbeitgeber Einigung erzielen. Beachten Sie bitte: Bei arbeitsrechtliche Streitigkeiten trägt jede Partei – unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits – die Kosten Ihres Anwalts selbst.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.12.2007 16:23:22
Hallo,vielen Dank für die Antwort.
Ich scheue mich , einen Rechtsstreit anzuzetteln.
Ich will die Sache beenden. Mich aber nicht über den Tisch ziehen lassen.Die sind stärker.Was würde ich gewinnen?
Finanziell sieht es eng bei mir aus.
Gruß
Monika
Hallo,vielen Dank für die Antwort.
Ich scheue mich , einen Rechtsstreit anzuzetteln.
Ich will die Sache beenden. Mich aber nicht über den Tisch ziehen lassen.Die sind stärker.Was würde ich gewinnen?
Finanziell sieht es eng bei mir aus.
Gruß
Monika
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.12.2007 16:46:20
Sie haben vollkommen Recht: Manchmal sollte man auf seine innere Stimme hören und keinen Streit vom Zaun brechen. Gerade, wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind. Rechtlich gesehen besteht die Möglichkeit einer Abfindung und eines Schadensersatzes. Mit Hilfe eines Anwalts könnten Sie verhindern, über den Tisch gezogen zu werden.
Es besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (bitte einmal googeln) zu beantragen und im Prozess Prozesskostenhilfe (auch googeln) zu erhalten. Dann kommen keine erheblichen Kosten auf Sie zu.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
RA Timm
Sie haben vollkommen Recht: Manchmal sollte man auf seine innere Stimme hören und keinen Streit vom Zaun brechen. Gerade, wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind. Rechtlich gesehen besteht die Möglichkeit einer Abfindung und eines Schadensersatzes. Mit Hilfe eines Anwalts könnten Sie verhindern, über den Tisch gezogen zu werden.
Es besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe (bitte einmal googeln) zu beantragen und im Prozess Prozesskostenhilfe (auch googeln) zu erhalten. Dann kommen keine erheblichen Kosten auf Sie zu.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
RA Timm
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