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Frage geschrieben am 28.07.2010 15:59:16

Kündigung der Garage wg. Eigenbedarf

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2954
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Wir haben eine Garage vermietet. Unser Sohn wird in eine freie Wohnung des vermieteten Objektes einziehen. Können wir die vermietete Garage wegen Eigenbedarf kündigen? Welche Fristen müssen eingehalten werden?


Antwort geschrieben am 28.07.2010 16:31:09
Rechtsanwalt Michael Böhler
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Sofern Sie eine Garage völlig unabhängig von einer Wohnung vermietet haben, benötigen Sie kein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf, um eine Kündigung (Mietrecht) auszusprechen, sondern können diesen Schritt ohne weiteres vollziehen. Ohne den Garagen-Mietvertrag, in dem die Kündigungsfristen geregelt werden können, geprüft zu haben, kann nicht abschließend beurteilt werden, wie sich diese in Ihrem Fall gestalten, denn häufig wird festgelegt, dass eine Kündigung (Mietrecht) z.B. nur zu einem bestimmten Stichtag im Jahr erfolgen kann. Ist keine Regelung getroffen, ist § 580a Abs. 1 BGB anzuwenden – wenn eine Monatsmiete zu zahlen ist, kann die Kündigung also bis zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 28.07.2010 16:40:33

Ist die Garage aber gemeinsam mit einer Wohnung vermietet worden, scheidet eine separate Kündigung (Mietrecht) aus. Dann müsste die Wohnung samt Garage wegen Eigenbedarfs gekündigt werden.

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