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Ich habe eine dringende Frage. Meinem besten Freund (Palästinenser) ist vor ein paar Tagen die fristlose Kündigung seiner Bankverbindung per Post mitgeteilt worden "wegen Betrugsverdachts". Auf Nachfrage (nach den Feiertagen) bei der Bank bekam er nur die Antwort, man dürfe ihm nicht sagen, wer was dieser Bank angezeigt hat, er solle doch mal bei der Polizei nachfragen. Was hat das zu bedeuten ? Ist die Bank nicht verpflichtet mitzuteilen, wer diese ungeheuerliche Beschuldigung getätigt hat und in welcher Angelegenheit? Er ist sich keiner Schuld bewußt, hat auch weder etwas von Polizei oder einer anderen Bank etc. gehört. Wie soll er sich verhalten ?
Danke und Gruß.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.05.2010 10:36:07 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Ihr Freund sollte sich möglichst zeitnah durch einen Kollegen vertreten lassen.
Neben einer Beschwerde bei der Bank und der Schlichtungsstelle der Bank kommt der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Betracht, wenn Ihrem Freund durch die Kündigung erhebliche Nachteile drohen.
Darüber hinaus müsste sich der Kollege gegenüber der Polizei als Verteidiger Ihres Freundes legitimieren, um Akteneinsicht zu beantragen und um zu prüfen, welcher Vorwurf Ihrem Freund konkret gemacht wird.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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