Kündigung bei Abschluss des Arbeitsvertrages sicher wirksam?
Preis: ***,00 € |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn
| in unter 2 Stunden
Ich bin Student und habe fast zeitgleich mit dem Beginn des Studiums einen 50%-Teilzeitjob im öffentlichen Dienst begonnen, da ich keinen Anspruch auf jegliche staatliche finanzielle Förderung habe. Mein Studium plane ich mit maximal 6 Jahren, 2 Jahre sind jetzt vorbei. Es ist klar, dass ich ab heute in 3 bis maximal 4 Jahren mit dem Studium fertig sein werde und ich dann einen Vollzeitjob im studierten Bereich ausüben will. Mein derzeitiger Job hat damit nichts zu tun. Mein Arbeitsvertrag war zunächst befristet auf 2 Jahre. Nun geht es um die Verlängerung.
Die Verwaltung der Behörde sagt, dass der Vertrag ab jetzt nur *unbefristet* verlängert werden kann oder gar nicht. Das sind rechtliche Gründe und davon wird man keinesfalls abweichen.
Meine direkten Vorgesetzten wollen den Vertrag aber nur *befristet* fortsetzen oder gar nicht. Es besteht die Angst, dass ich es mir in 3 Jahren möglicherweise anders überlege und ich den Job nicht aufgeben werde. Oder möglicherweise schaffe ich den Studienabschluss nicht, würde deshalb meine Lebensplanung ändern, den Job behalten wollen und dann vielleicht motivationslos "abhängen". Kündigungen durch den Arbeitgeber im Bereich des TV-L sind fast unmöglich. Die Bedenken sind für mich verständlich.
Nun kam die Überlegung, dass wir einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließen und ich meinen direkten Vorgesetzten zeitgleich die Kündigung zum 30.09.2013 übergebe, sie davon also Kenntnis erlangen. Dann wäre das Ziel erreicht, dass ich unbefristet angestellt bin (Bedingung der Verwaltung) und mein Vertrag dennoch in 3 Jahren sicher endet (Bedingung der direkten Vorgesetzten). Notfalls könnte man sich dann immer noch gütlich auf etwas anderes einigen (es ist klar, dass es dafür die Zustimmung beider Vertragsparteien braucht).
Wären mit dieser Lösung die Bedenken der direkten Vorgesetzten sicher ausgeräumt, können sich meine direkten Vorgesetzten also sicher darauf verlassen, dass die Kündigung zum 30.09.2013 zu 100% wirksam sein wird?
Welches Datum sollte die Kündigung tragen, den aktuellen Tag bei Abschluss des unbefristeten Vertrages oder eher weiter nach hinten datiert (zum Beispiel Januar 2013, eben unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist)?
Mein Ziel: Ich möchte den Job gern über die nächsten 3 Jahre weiter ausüben. Eine mögliche Sperre des Arbeitslosengeldes wegen Eigenkündigung interessiert mich nicht.
Kündigung Arbeitsvertrages wirksam?









