Kündigung Mitgliedschaft wg. Beitragsänderung
22.03.2010 10:34 |
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Vereinsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht André Sämann
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Folgender Sachverhalt:
Unser Verein hat Anfang September 2009 in einer ordentlichen Mitgliederversammlung eine Senkung der Vereins-Beiträge sowie eine Änderung der Zahlungsmodalitäten zum 01.01.2010 beschlossen. Von einer quartärlichen Zahlung wurde auf einen Jahresbeitrag umgestellt. Dieser wurde jedoch um 60.- Euro pro Jahr gesenkt (im Vergleich zur Summe der 4 quartärlichen Zahlungen des Vorjahres). Das Protokoll der Versammlung sowie die neue Beitragsordnung ab 2010 wurden in einer geschlossenen Mitgliedergruppe eines Internet-Anbieters, zu dem nur Vereinsmitglieder Zugang haben, am 15.09.2009 veröffentlicht.
Per E-Mail ging am 21.03.2010 nun die fristlose Kündigung eines Mitglieds mit der Begründung ein, es läge eine "nicht abgesprochene Vetragsänderung vor", da eine quartärliche Zahlung nun nicht mehr möglich sei. Vorangegangen war eine schriftliche Mahnung an das Mitglied per Einschreiben, worin der ausstehende Jahresbeitrag eingefordert wurde.
Gem. Satzung kann jedes Mitglied seine Mitgliedschaft schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen. Nach Veröffentlichung des Protokolls der Mitgliederversammlung wäre also noch ausreichend Zeit gewesen, die Mitgliedschaft regulär zu kündigen.
Fragen hierzu:
Ist die fristlose Kündigung des Mitgliedes rechtens?
Ist die Kündigung per E-Mail überhaupt rechtsgültig?
Besten Dank für Ihre Antworten.









