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Meine Frau und ich haben unser fristgerechte Kündigung (Mietrecht) direkt in den Briefkasten des Vermieters gelegt. In unserer Kündigung (Mietrecht) baten wir um eine Bestätigung der Kündigung, die jedoch nicht erfolgte.
Wir denken, dass sich unser Vermieter den Erhalt der Kündigung abstreitet, obwohl er sonst üblichen Schriftverkehr innerhalb 2-3 Tage beantwortet hat.
Wir haben zu unserer Sicherheit ein Zustellungsprotokoll mit Datum und Uhrzeit am Tag der Zustellung "Einwurf in den Briefkasten" verfasst. Das Zustellungsprotokoll wurde von mir und meiner Frau sowie unserer Tochter (wohnt nicht bei uns) mit Datum, Ort unterzeichnet.
Was würde jetzt passieren, wenn der Vermieter den Zugang der Kündigung bestreitet?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 6.3.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 06.03.2009 10:56:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19, 78462 Konstanz, Tel: 07531-29397, Fax: 07531-15548
Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 343
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Ich gehe infolge der Unterschrift der Tochter auf dem Protokoll davon aus, dass diese den Einwurf des Briefes gesehen hat. Sie haben daher mit Ihrer Tochter (und wenn Ihre Ehefrau den Mietvertrag nicht unterzeichnet hat auch mit ihr) eine Zeugin für den Einwurf und für den Inhalt des Schreibens. Über den persönlich erfolgten Einwurf ist das Schreiben in den Machtbereich des Vermieters gelangt. Im Streitfall kann dies ggf. durch eine Zeugenaussage bewiesen werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kündigung (Mietrecht) zu bestätigen, er muss aber hinnehmen, dass das Mietverhältnis durch sie enden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
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