Kündigung Gewerberaum ohne Mietvertrag nach Eigentümerwechsel
| 25.12.2010 08:47 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Meine geschiedene Frau und ich haben vor einem Jahr gemeinsam einen Gewerberaum ohne Mietvertrag gemietet. Miete wurde monatlich gezahlt. Nach Eigentümerwechsel zum 1.1.2011 kam am 20.12.2010 die Kündigung (Mietrecht) zum 31.03.2011 des neuen Vermieters/Eigentümers an mich. Mir ist klar, dass die Frist eigentlich 30.06.2011 lauten müsste.
Ist diese Kündigung (Mietrecht) aber überhaupt korrekt, da meine Ex-Frau nicht angeschrieben wurde, von ihrem Konto, auf das ich keinen Zugriff habe, aber die Miete überwiesen wurde.
Hatte das Vermieterehepaar (nur sie hat die Kündigung unterschrieben)am 20.12. schon das Recht, überhaupt zu kündigen, ohne mir nachzuweisen, dass sie rechtmässige Eigentümer sind.
Wenn ich die Kündigung zum 4. oder 5.1.2011 zurückweise, ändert sich danach die Kündigungsfrist auf 30.09.2011?
Trifft nicht Ihr Problem?
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