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Frage geschrieben am 07.12.2010 18:33:30

Kündigung Gesellschafter - Wettbewerbsverbot

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1302
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 49 weitere Antworten zum Thema Gesellschafter.
Folgende Konstellation:

Firma XY Ltd. & Co. KG hat 2 Inhaber/Geschäftsführer A und B.

Inhaber/Geschäftsführer A kündigt fristgerecht. B führt die Firma fort.

Es besteht kein Gesellschaftervertrag.

Besteht ein Wettbewerbsverbot nach dem ausscheiden aus der Gesellschaft für A?

Was passiert wenn B die Firma ebenfalls kündigt und die Firma somit liquidiert wird, haben dann A und B beide Wettbewerbsverbot?





Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Bei der Ltd. & Co.KG muss bei der Gründung eine Satzung und ein Gründungsprotokoll erstellt worden sein. In diesem Zuge wird in der Regel auch ein Gesellschaftsvertrag errichtet.

Sofern allerdings so oder so keine Regelungen zu Wettbewerbsverboten bei Ausscheiden eines Gesellschafters bzw. Geschäftsführers ( ggf. im Geschäftsführer- Anstellungsvertrag ? ) getroffen worden sind, besteht auch von Gesetzes wegen kein Wettbewerbsverbot. Dies gilt sowohl bei Ausscheiden von A als auch im Falle einer Liquidation der Gesellschaft insgesamt für A und B.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote muessen schriftlich vereinbart sein.

Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.



Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

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