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Folgende Konstellation:
Firma XY Ltd. & Co. KG hat 2 Inhaber/Geschäftsführer A und B.
Inhaber/Geschäftsführer A kündigt fristgerecht. B führt die Firma fort.
Es besteht kein Gesellschaftervertrag.
Besteht ein Wettbewerbsverbot nach dem ausscheiden aus der Gesellschaft für A?
Was passiert wenn B die Firma ebenfalls kündigt und die Firma somit liquidiert wird, haben dann A und B beide Wettbewerbsverbot?
Antwort geschrieben am 07.12.2010 18:58:20 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16, 24105 Kiel, Tel: 0431-895990, Fax: 0431-84930
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht
Bewertungen: 300
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Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Bei der Ltd. & Co.KG muss bei der Gründung eine Satzung und ein Gründungsprotokoll erstellt worden sein. In diesem Zuge wird in der Regel auch ein Gesellschaftsvertrag errichtet.
Sofern allerdings so oder so keine Regelungen zu Wettbewerbsverboten bei Ausscheiden eines Gesellschafters bzw. Geschäftsführers ( ggf. im Geschäftsführer- Anstellungsvertrag ? ) getroffen worden sind, besteht auch von Gesetzes wegen kein Wettbewerbsverbot. Dies gilt sowohl bei Ausscheiden von A als auch im Falle einer Liquidation der Gesellschaft insgesamt für A und B.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote muessen schriftlich vereinbart sein.
Ich hoffe, Ihre Frage damit zufriedenstellend im Rahmen dieser Erstberatungsplattform beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
S.Steidel
Rechtsanwalt
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